Kapo Graubünden: Unterbodenbeleuchtung? Auch bei Einsatzwagen verboten!
Unterbodenbeleuchtungen bei Personenwagen sind laut VTS Art. 110 nicht erlaubt.
Auch für die Polizei selbst nicht, weshalb hier zur Darstellung eine Stablampe unter das Auto gelegt wurde.
Mit diesem Hinweis hat die Kantonspolizei Graubünden auf X (ehemals Twitter) daran erinnert, dass Unterbodenbeleuchtungen an Personenwagen in der Schweiz gemäss Artikel 110 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) verboten sind.
Das gilt auch für Polizei- oder Dienstfahrzeuge im öffentlichen Verkehr.
Das beigefügte Bild wurde deshalb symbolisch inszeniert – mit einer externen Lichtquelle, die lediglich unter das Fahrzeug gelegt wurde.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden (bearbeitet von Polizei.news-Redaktion)
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden
