1,03 mg/l, Unfallflucht und Fahren trotz Entzug – Polizei stoppt mehrere Lenker

(Kanton St.Gallen SG). Zwischen Freitagmorgen und Sonntagmorgen (11.10.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen drei Fahrzeuglenker angehalten, die trotz Führerausweisentzug fuhren.

Einer von ihnen war zudem fahrunfähig unterwegs. In Goldach stürzte ein fahrunfähiger Mann mit seinem Leichtmotorfahrrad und wurde leicht verletzt. In Gossau, Sevelen, Thal und Buchs wurden insgesamt drei Männer und eine Frau angehalten, die ihr Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand oder unter Alkoholeinfluss gelenkt hatten. Einer der Männer war zuvor mit seinem Auto mit einem Baum kollidiert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Freitagmorgen bis Sonntagmorgen, 11. Oktober 2026
  • Fahren trotz Entzug: drei Fahrzeuglenker angehalten
  • Höchster genannter Alkoholwert: 1,03 mg/l
  • Unfall: 29-Jähriger kollidierte mit einem Baum und fuhr danach weiter
  • Goldach: 58-Jähriger stürzte mit Leichtmotorfahrrad und wurde leicht verletzt
  • Massnahmen: mehrere Blut- und Urinproben sowie Führerausweisabnahmen
  • Folge: Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft

Oberbüren: Lieferwagen trotz Führerausweisentzug gelenkt

Am Freitag (09.10.2026), kurz vor 8:15 Uhr, wurde ein 33-jähriger Lieferwagenfahrer von der Autobahn in Oberbüren abgeleitet und kontrolliert. Beim Lieferwagen wurde eine Überlast von 418 kg (11,94 %) festgestellt. Der 33-Jährige gab an, sein Portemonnaie zu Hause vergessen zu haben und nannte gegenüber den Polizisten die Personalien seines Bruders. Durch die Abklärungen flogen seine falschen Angaben auf. Er fuhr den Lieferwagen trotz Führerausweisentzug.

Sevelen: Erneut Fahrt trotz Führerausweisentzug

In Sevelen wurde kurz nach 12 Uhr ein 41-jähriger Autofahrer auf dem Bahnweg Nord kontrolliert. Auch er fuhr trotz Führerausweisentzug.

Kurz vor 22 Uhr wurde der Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen ein Auto mit platten Reifen gemeldet, der Fahrer wirke betrunken. Kurz danach traf die Polizei den 29-jährigen Autofahrer auf der Ländernachstrasse an. Eine bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1,03 mg/l.

Der Mann gab an, zuvor einen Selbstunfall verursacht zu haben, konnte jedoch keine Angaben zur Unfallstelle machen. Abklärungen ergaben, dass er mit seinem Auto auf der Unterdorfstrasse nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert war. Anschliessend setzte er seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern oder den Unfall der Polizei zu melden. Der Mann musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.



Gossau: 40-Jährige fahrunfähig unterwegs

Am Samstag (10.10.2026), kurz nach 16:45 Uhr, wurde eine 40-jährige Autofahrerin auf der Flawilerstrasse in Gossau angehalten und kontrolliert. Sie war fahrunfähig und musste eine Blut- und Urinprobe sowie ihren Führerausweis abgeben.

Goldach: Leichtmotorfahrrad-Fahrer stürzt und wird verletzt

Am Abend, kurz nach 19:35 Uhr, verlor ein 58-jähriger Mann auf der Seestrasse in Goldach die Kontrolle über sein Leichtmotorfahrrad und stürzte. Er wurde leicht verletzt und von der Rettung ins Spital gebracht. Der Mann wurde zudem als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben.



Thal: 37-Jähriger als fahrunfähig eingestuft

Am Sonntag (11.10.2026) wurde um 3:45 Uhr ein 37-jähriger Autofahrer auf der Röteli Strasse in Thal angehalten und kontrolliert. Auch er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben.

Buchs: Zwei Kontrollen innert 15 Minuten

Um 5:30 Uhr wurde ein 26-jähriger Autofahrer auf der Industriestrasse in Buchs angehalten und kontrolliert. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen zu hohen Wert. Dem Mann wurde die Weiterfahrt für mehrere Stunden untersagt.

Nur 15 Minuten später hielt eine andere Polizeipatrouille einen 40-jährigen Autofahrer auf der Langäulistrasse an. Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Zudem fuhr er trotz Führerausweisentzug.

Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft

Die fehlbaren Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt. Die zuständigen Administrativbehörden prüfen allfällige Massnahmen.


Polizei.news informiert

⚖️ Fahrunfähig oder trotz Führerausweisentzug unterwegs – was ist der Unterschied?

„Fahrunfähig“ bedeutet, dass eine Person im konkreten Zeitpunkt nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Gründe können unter anderem Alkohol, Betäubungsmittel, Medikamente, Übermüdung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen sein. Wenn die Polizei lediglich von Fahrunfähigkeit sowie einer Blut- und Urinprobe spricht, lässt sich daraus noch keine konkrete Ursache ableiten.

Wer dagegen trotz eines bereits entzogenen Führerausweises ein Motorfahrzeug lenkt, fährt ohne Berechtigung. Das Strassenverkehrsgesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Zusätzlich gilt das Führen eines Motorfahrzeugs trotz Führerausweisentzug administrativ als schwere Widerhandlung. Welche konkreten strafrechtlichen und administrativen Folgen ausgesprochen werden, entscheiden Staatsanwaltschaft und zuständige Administrativbehörde im jeweiligen Einzelfall.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen