75-Jähriger prallt in Hausfassade und verlässt Unfallort – Polizei sucht Zeugen

(Rickenbach SO). Auf der Solothurnerstrasse in Rickenbach hat ein 75-jähriger Automobilist am Sonntagnachmittag, 11. Oktober 2026, aus noch zu klärenden Gründen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist folglich in eine Hausfassade geprallt.

Nach dem Vorfall entfernte sich der Unfallverursacher vom Unfallort ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern. Kurze Zeit später konnte er durch die Polizei angehalten werden. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs sucht die Kantonspolizei Solothurn Zeugen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Sonntag, 11. Oktober 2026, zirka 14.25 Uhr
  • Lenker: 75-jähriger Mann
  • Unfall: Auto kam von der Strasse ab und prallte in eine Hausfassade
  • Danach: Lenker entfernte sich vom Unfallort
  • Polizei: Mann kurze Zeit später angehalten
  • Ermittlungen: Unfallhergang und Unfallursache noch unklar
  • Zeugen gesucht: Hinweise unter 032 627 81 17

Auto prallt frontal in Hausfassade

Am Sonntag, 11. Oktober 2026, um zirka 14.25 Uhr, war ein 75-jähriger Mann mit seinem Auto auf der Solothurnerstrasse in Rickenbach in Richtung Wangen bei Olten unterwegs. Aus noch zu klärenden Gründen verlor er die Kontrolle über das Auto, kam rechts von der Strasse ab, überquerte das dortige Trottoir und prallte schliesslich mit seiner Fahrzeugfront in eine Hausfassade.

Lenker entfernt sich vom Unfallort

Nach dem Vorfall entfernte sich der Mann vom Unfallort, ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern. Kurze Zeit später konnte der mutmassliche Unfallverursacher durch eine Polizeipatrouille angehalten werden.




Zeugenaufruf

Die Kantonspolizei Solothurn hat umgehend Ermittlungen zum genauen Unfallhergang und zur Unfallursache aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen.

Personen, die sachdienliche Angaben zum Unfallhergang oder zur Fahrweise des Unfallverursachers machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Solothurn zu melden, Telefon 032 627 81 17.


Polizei.news informiert

⚖️ Sachschaden nach einem Unfall: Einfach weiterfahren ist nicht erlaubt

Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss grundsätzlich sofort anhalten und nach Möglichkeit für die Sicherung des Verkehrs sorgen.

Ist lediglich Sachschaden entstanden, muss der Verursacher den Geschädigten sofort benachrichtigen und Namen sowie Adresse angeben. Ist dies nicht möglich, muss unverzüglich die Polizei verständigt werden.

Erfährt ein Fahrzeuglenker erst nachträglich, dass er an einem Unfall beteiligt war oder beteiligt gewesen sein könnte, muss er unverzüglich zur Unfallstelle zurückkehren oder sich beim nächsten Polizeiposten melden.

Welche strafrechtlichen oder administrativen Folgen sich im vorliegenden Fall ergeben, ist Sache der zuständigen Behörden. Die Polizei klärt den genauen Unfallhergang noch ab.


 

Quelle: Kantonspolizei Solothurn / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Solothurn