Mit 100 km/h durch die 30er-Zone: Polizei ermittelt 24-jährigen Raser

(Emmenbrücke LU). Auf der Haldenstrasse in Emmenbrücke ist am vergangenen Sonntag ein Auto mit netto 100 km/h anstelle der dort erlaubten 30 km/h gemessen worden.

Die Luzerner Polizei konnte den verantwortlichen Autofahrer ermitteln. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Sonntag, 4. Oktober 2026, zirka 02.40 Uhr
  • Ort: Haldenstrasse in Emmenbrücke
  • Erlaubte Geschwindigkeit: 30 km/h
  • Gemessene Geschwindigkeit: Netto 100 km/h
  • Tempoüberschreitung: 70 km/h über dem erlaubten Limit
  • Lenker: 24-jähriger Mann aus Bosnien und Herzegowina
  • Konsequenz: Führerausweis abgenommen
  • Fahrverbot: Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf der Mann kein Motorfahrzeug mehr lenken
  • Strafverfahren: Anzeige wegen qualifiziert grober Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasertatbestand)
  • Untersuchung: Staatsanwaltschaft Emmen

Mit netto 100 km/h durch die 30er-Zone

Ein Autofahrer fuhr am Sonntag (4. Oktober 2026, ca. 02.40 Uhr) auf der Haldenstrasse in Emmenbrücke. Dabei passierte er eine Geschwindigkeitsmessanlage in der dortigen 30er-Zone mit netto 100 km/h.

Polizei ermittelt 24-jährigen Lenker

Der Fahrer konnte im Nachgang durch die Luzerner Polizei ermittelt werden. Es handelt sich um einen 24-jährigen Mann aus Bosnien und Herzegowina.

Führerausweis abgenommen – Anzeige wegen Rasertatbestand

Der Führerausweis wurde ihm abgenommen. Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorfahrzeug mehr lenken. Er wird wegen der qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasertatbestand) angezeigt.

Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Emmen.


Polizei.news informiert

⚠️ Tempo 100 statt 30 – warum extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen so gefährlich sind

Wer mit 100 km/h durch eine Tempo-30-Zone fährt, überschreitet die erlaubte Geschwindigkeit um 70 km/h. Das Fahrzeug ist damit mehr als dreimal so schnell unterwegs wie erlaubt. Besonders in Wohngebieten und auf Strassen mit Fussgängern oder Velofahrenden entstehen dadurch erhebliche Risiken.

1. Fast 28 Meter in nur einer Sekunde: Bei Tempo 100 legt ein Auto rund 27,8 Meter pro Sekunde zurück. Bei Tempo 30 sind es lediglich rund 8,3 Meter. Schon während einer einzigen Sekunde Reaktionszeit fährt das schnellere Fahrzeug somit fast 20 Meter weiter.

2. Der Bremsweg steigt massiv: Unter gleichen Bedingungen ist der physikalische Bremsweg bei Tempo 100 rund elfmal so lang wie bei Tempo 30. Der Grund: Der Bremsweg wächst näherungsweise mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Fahrbahnbeschaffenheit, Reifen, Bremsen und Witterung beeinflussen die tatsächliche Bremsstrecke zusätzlich.

3. Wann gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt? Nach Artikel 90 Absatz 4 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes liegt bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h der entsprechende gesetzliche Schwellenwert bereits bei einer Überschreitung um mindestens 40 km/h. Die konkret anwendbaren strafrechtlichen Bestimmungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.

4. Führerausweis und Strafverfahren: Bei einer qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung drohen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch schwere Administrativmassnahmen. Dazu gehört grundsätzlich ein längerfristiger Führerausweisentzug. Die genaue Dauer hängt unter anderem von den gesetzlichen Voraussetzungen und allfälligen Vorbelastungen ab.

5. Nachts besonders aufmerksam fahren: Bei Dunkelheit sind Personen, Tiere und Hindernisse häufig später zu erkennen. Gerade innerorts müssen Fahrzeuglenkende deshalb mit einer Geschwindigkeit unterwegs sein, die jederzeit eine rechtzeitige Reaktion und ein sicheres Anhalten innerhalb der Sichtweite ermöglicht.

Wichtig: Der Fall aus Emmenbrücke zeigt, dass eine extreme Geschwindigkeitsüberschreitung auch ohne unmittelbare Polizeikontrolle strafrechtliche Folgen haben kann. Stationäre oder mobile Geschwindigkeitsmessungen können eine nachträgliche Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers ermöglichen.


 

Quelle: Luzerner Polizei / Polizei.news
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