Nach Regen sinkt Waldbrandgefahr auf Stufe 2 – beim Feuern bleibt Vorsicht nötig
von belmedia Redaktion ➔ praevention.ch ➔ sicherheit.ch Aargau Brände Bremgarten AG Buchs AG Feuerwehr Holderbank AG Mägenwil Oberentfelden polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Sarmenstorf Schweiz Stadt Aarau Stadt Baden Stadt Brugg Stadt Gränichen AG Stadt Lenzburg Stadt Mellingen Stadt Muri AG Stadt Oftringen Stadt Reinach AG Stadt Rheinfelden Stadt Suhr Stadt Windisch Stadt Wohlen Stadt Zofingen Umiken Waldbrände
(Aargau AG). Es ist im ganzen Kanton weiterhin verhältnismässig trocken.
Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Es gilt neu die Gefahrenstufe 2 von 5 („mässige Waldbrandgefahr“).
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betroffenes Gebiet: Gesamter Kanton Aargau
- Neue Gefahrenstufe: 2 von 5 – mässige Waldbrandgefahr
- Gültig ab: Montag, 19. Oktober 2026, 12 Uhr
- Grund der Entspannung: Regenfälle und tiefere Temperaturen
- Weiterhin zu beachten: Für die Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit
- Feuer im Wald: Weiterhin besondere Vorsicht nötig
- Lokale Vorschriften: Gemeinden können eigene Feuerverbote erlassen
- Lagebeurteilung: Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) und Abteilung Wald des BVU
Regen und tiefere Temperaturen entspannen die Lage
Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) haben erneut eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen.
Es ist im ganzen Kanton weiterhin ausserordentlich trocken für diese Jahreszeit.
Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings die Streu und die oberste Bodenschicht benetzt.
Zusätzlich führen die kühleren Temperaturen dazu, dass diese Schichten nicht wieder vollständig austrocknen.
Ab 19. Oktober gilt Waldbrandgefahrenstufe 2 von 5
Es gilt neu ab Montag, 19. Oktober, 12.00 Uhr die Gefahrenstufe Stufe 2 von 5 („mässige Waldbrandgefahr“).
Trotzdem ist wie immer beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten.
Gemeinden können weiterhin Feuerverbote erlassen
Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, Feuerverbote für ihr Gemeindegebiet zu erlassen.
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, sich über die lokal geltenden Massnahmen zu informieren.
Quelle: Kanton Aargau / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Katarinanh/Shutterstock.com