Auto überholt auf dem Trottoir: Fussgängerin rettet sich mit Sprung vor möglichem Crash

(Belp BE). In Belp ist am Montagabend eine Frau auf einem Fussgängerstreifen durch ein Fahrmanöver eines Autos gefährdet worden.

Die Kantonspolizei Bern sucht in dem Zusammenhang die Lenkerin oder den Lenker eines roten Autos sowie weitere Zeuginnen und Zeugen.

Polizei.news | Kanton Bern | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Gefährliches Überholmanöver bei einem Fussgängerstreifen.
  • Ort: Viehweidstrasse in Belp.
  • Unfallstelle: Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle Belp Hohliebi.
  • Datum: Montag, 2. November 2026.
  • Uhrzeit: Kurz vor 18.10 Uhr.
  • Betroffene: Eine Fussgängerin.
  • Verkehrssituation: Zwei Autos hielten an, um der Frau den Vortritt zu gewähren.
  • Fahrmanöver: Ein weiteres Auto überholte das rote Fahrzeug rechts über das Trottoir.
  • Folgen: Die Fussgängerin musste sich mit einem Sprung zur Seite retten.
  • Verletzte: Keine.
  • Gesuchte Personen: Lenkende des roten und des überholenden Autos sowie weitere Zeugen.
  • Ermittlungen: Kantonspolizei Bern unter Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland.
  • Zeugenhinweise: +41 31 303 26 31.

Am Montag, 2. November 2026, kurz vor 18.10 Uhr, hat sich einer nachträglichen Meldung zufolge eine gefährliche Verkehrssituation auf der Viehweidstrasse in Belp ereignet.

Gemäss aktuellen Erkenntnissen beabsichtigte eine Fussgängerin, die Viehweidstrasse auf Höhe der Bushaltestelle Belp Hohliebi vom dortigen Lebensmittelgeschäft herkommend auf einem Fussgängerstreifen zu überqueren. Ein von der allgemeinen Richtung Autobahn herkommendes Auto sowie anschliessend ein von Belp herkommendes Auto hielten am Fussgängerstreifen an und liessen der Frau den Vortritt. Die Frau begab sich in der Folge auf den Fussgängerstreifen. Als sie die gegenüberliegende Strassenseite fast erreicht hatte, wurde das rote, von Belp herkommende Auto, in Fahrtrichtung rechts via Trottoir von einem weiteren Auto überholt. Die Frau auf dem Fussgängerstreifen konnte sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Das betreffende Auto sowie die anderen Fahrzeuge fuhren anschliessend weiter. Die Frau blieb unverletzt.


Zeugenaufruf

Zur Klärung der genauen Umstände sucht die Kantonspolizei Bern unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Zeuginnen und Zeugen. Insbesondere die Lenkerin oder der Lenker des roten Autos, wie auch die Lenkerin oder der Lenker des überholenden Autos werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Bern unter der Telefonnummer +41 31 303 26 31 zu melden.


 

Quelle: Kantonspolizei Bern / Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland
Bildquelle: Symbolbild © alexsl/iStock.com


Polizei.news informiert | Sicherheit am Fussgängerstreifen

Fussgängerstreifen: Welche Regeln gelten und warum Überholmanöver besonders gefährlich sind

Fussgängerstreifen sollen Menschen ermöglichen, eine Strasse sicher zu überqueren. Dennoch kommt es dort immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Nach Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sterben in der Schweiz jährlich rund 15 Menschen bei Unfällen auf Fussgängerstreifen, etwa 205 werden schwer verletzt. Besonders wichtig sind vorausschauendes Fahren, klare Kommunikation und das Einhalten der Vortrittsregeln. Die Schweizer Verkehrsregeln enthalten zudem besondere Vorschriften zum Verhalten vor Fussgängerstreifen.

1. Wer hat am Fussgängerstreifen Vortritt?

Grundsätzlich haben Fussgängerinnen und Fussgänger auf einem Fussgängerstreifen ohne Lichtsignalanlage Vortritt. Dies gilt sowohl für Personen, die sich bereits auf dem Streifen befinden, als auch für Menschen, die davor warten und erkennbar die Strasse überqueren möchten. Gemäss Artikel 33 des Strassenverkehrsgesetzes müssen Fahrzeuglenkende ihre Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren und nötigenfalls anhalten. Der Vortritt darf von Fussgängerinnen und Fussgängern jedoch nicht erzwungen werden, wenn ein herannahendes Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Bei Strassenbahnen gelten besondere Vortrittsregeln.

2. Warum Überholen vor Fussgängerstreifen verboten ist

Wer sich einem Fussgängerstreifen nähert, darf nicht einfach an einem Fahrzeug vorbeifahren, das dort anhält oder abbremst, um Fussgängerinnen und Fussgängern den Vortritt zu lassen. Ein solches Manöver kann besonders gefährlich sein, weil das haltende Fahrzeug die Sicht auf Menschen verdecken kann, die sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden. Die BFU empfiehlt ausdrücklich, niemals bei einem Fussgängerstreifen andere Fahrzeuge zu überholen. Wer vor einem Fussgängerstreifen ein bremsendes oder stehendes Fahrzeug sieht, muss damit rechnen, dass Personen die Fahrbahn überqueren.

3. Das Trottoir ist kein Ausweichstreifen für Autos

Trottoirs dienen grundsätzlich dem Fussverkehr. Motorfahrzeuge dürfen sie nicht als zusätzliche Fahrspur oder zum Umfahren eines Hindernisses verwenden. Für bestimmte Situationen, beispielsweise das sorgfältige Überqueren eines Trottoirs bei einer Grundstückszufahrt, gelten besondere Regeln. Wer mit einem Fahrzeug über ein Trottoir fährt, muss die Sicherheit der dort gehenden Menschen gewährleisten. Die missbräuchliche Nutzung des Trottoirs als Fahrweg kann Fussgängerinnen und Fussgänger erheblich gefährden, insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und Bushaltestellen.

4. Wie lange muss ein Fahrzeug am Fussgängerstreifen warten?

Wer einer Fussgängerin oder einem Fussgänger den Vortritt gewährt, darf nicht sofort wieder losfahren, sobald die Person die eigene Fahrzeugspur verlassen hat. Entscheidend ist, dass eine Weiterfahrt ohne Gefährdung und mit ausreichendem Sicherheitsabstand möglich ist. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung müssen Fahrzeuglenkende das Überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise ermöglichen. Sie haben deshalb so lange zu warten, bis die betreffende Person die Fahrbahn vollständig überquert hat oder die Weiterfahrt mit genügend Sicherheitsabstand gefahrlos möglich ist.

5. Warum Bushaltestellen besondere Aufmerksamkeit verlangen

Im Bereich von Bushaltestellen können jederzeit Menschen zur Haltestelle gehen, aus einem Bus aussteigen oder die Strasse überqueren wollen. Stehende Fahrzeuge und Busse können zudem die Sicht auf Fussgängerinnen und Fussgänger einschränken. Die BFU weist darauf hin, dass Fahrzeuglenkende bei Fussgängerstreifen in der Nähe von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam sein müssen. Empfehlenswert sind eine angepasste Geschwindigkeit, ausreichender Abstand und die Bereitschaft, jederzeit anzuhalten.

6. Auch Fussgänger können ihre Sicherheit verbessern

Die BFU empfiehlt, vor dem Überqueren einer Strasse kurz anzuhalten und die Verkehrssituation bewusst zu prüfen. Besonders hilfreich ist es, die eigene Querungsabsicht durch eine klare Position am Fahrbahnrand zu zeigen und möglichst Blickkontakt mit herannahenden Fahrzeuglenkenden zu suchen. Auch wenn das erste Fahrzeug anhält, sollte der Verkehr auf den übrigen Fahrspuren weiterhin beobachtet werden. Bei Fussgängerstreifen mit Mittelinseln gilt jeder Teil als eigenständige Querung. Deshalb muss die Verkehrssituation vor dem Überqueren der nächsten Fahrbahnhälfte erneut überprüft werden.

7. Bei Dunkelheit sind reflektierende Elemente besonders wichtig

Im Herbst und Winter werden viele Wege bei Dämmerung oder Dunkelheit zurückgelegt. Regen, Nebel, Gegenlicht und Spiegelungen auf nassen Strassen können die Erkennbarkeit von Menschen zusätzlich erschweren. Helle Kleidung und reflektierende Elemente verbessern die Sichtbarkeit. Besonders sinnvoll sind Reflektoren an Armen und Beinen sowie gut sichtbare Accessoires an Jacken und Taschen. Eine gute Sichtbarkeit ersetzt allerdings nicht die Pflicht, vor dem Überqueren auf den Verkehr zu achten. Ebenso müssen Fahrzeuglenkende ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen.

Gut zu wissen: Vortritt am Fussgängerstreifen bedeutet nicht, dass andere Verkehrsteilnehmende jede Situation rechtzeitig erkennen können. Ein stehendes Fahrzeug kann die Sicht auf die gegenüberliegende Strassenseite verdecken. Die BFU empfiehlt deshalb sowohl Fussgängerinnen und Fussgängern als auch Fahrzeuglenkenden, Blickkontakt zu suchen und besonders aufmerksam zu bleiben. Fahrzeuglenkende dürfen andere Fahrzeuge nicht bei einem Fussgängerstreifen überholen, wenn dadurch Menschen gefährdet werden können.

Praktischer Tipp: Machen Sie es sich zur Gewohnheit, vor jedem Fussgängerstreifen die Geschwindigkeit zu reduzieren und den gesamten Übergang zu beobachten. Halten andere Fahrzeuge bereits an, rechnen Sie mit Fussgängerinnen oder Fussgängern auf der Fahrbahn. Wer zu Fuss unterwegs ist, sollte nicht nur auf das nächstgelegene Fahrzeug achten, sondern prüfen, ob auch aus anderen Richtungen Fahrzeuge herannahen. Besonders in der Dämmerung kann diese zusätzliche Aufmerksamkeit entscheidend sein.

Weitere Informationen: Beiträge zu Fussgängersicherheit, Verkehrsregeln und Unfallprävention finden Sie bei Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion