Räuber mit Unterhose auf dem Kopf flüchtet im gestohlenen Leichenwagen – Urteil am 17.11.26

Nivelles/Braine-l’Alleud (Belgien). Ein versuchter Überfall mit einer Unterhose auf dem Kopf, eine bedrohte jugendliche Kassiererin und eine Flucht im gestohlenen Leichenwagen beschäftigen das Strafgericht in Nivelles. Das Urteil gegen einen 36-Jährigen wird laut Medienberichten für den 17. November 2026 erwartet.

Die Staatsanwaltschaft fordert für die neu verhandelten Vorwürfe eine zusätzliche Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Dem bereits inhaftierten Angeklagten wird eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, die sich im Juli 2026 in Braine-l’Alleud südlich von Brüssel und in der belgischen Hauptstadt ereignet haben sollen.

Polizei.news | Belgien | Gerichtsbericht

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Angeklagter: Ein 36-jähriger Mann, der sich bereits in Haft befindet.
  • Überfallversuch: Mit einer Unterhose als Gesichtsmaske soll er eine 16-jährige Kassiererin mit einer Messerklinge bedroht haben.
  • Weitere Vorwürfe: Unter anderem Brandstiftung, Fahrzeugdiebstahl und Kokainbesitz.
  • Fluchtfahrzeug: Ein gestohlener Leichenwagen, mit dem der Mann nach Brüssel gefahren sein soll.
  • Verfahren: Die Staatsanwaltschaft fordert weitere 18 Monate Haft. Das Urteil wird für den 17. November 2026 erwartet.

Mit Unterhose als Maske zum Supermarkt

Nach den Berichten von The Brussels Times und Brussels Morning soll der Mann zunächst Alkohol und Medikamente konsumiert haben. Er kam in ein Krankenhaus, das er anschließend wieder verließ.

Danach begab er sich zur Wohnung seiner ehemaligen Partnerin, obwohl ihm der Kontakt zu ihr gerichtlich untersagt worden war. Dort soll er die Wohnung verwüstet und aus einem alten elektrischen Fleischmesser eine Klinge entfernt haben.

Mit dieser Klinge soll er anschließend einen nahe gelegenen Carrefour-Supermarkt betreten haben. Ein Pullover sollte seine Tätowierungen verdecken. Über den Kopf hatte er sich eine Unterhose gezogen, um sein Gesicht zu verbergen.

16-jährige Kassiererin gibt kein Geld heraus

An der Kasse bedrohte der Mann den Medienberichten zufolge eine 16-jährige Mitarbeiterin mit der Klinge. Er soll ihr erklärt haben, dass er wisse, wo sie wohne, und sie aufsuchen werde.

Die Jugendliche händigte ihm kein Bargeld aus. Der Mann verließ das Geschäft ohne Beute.

Die Bedrohung belastete die junge Kassiererin erheblich. Laut den Berichten litt sie anschließend unter Schlafproblemen.

Kleidung angezündet und Leichenwagen gestohlen

Nach dem gescheiterten Überfall soll der Angeklagte versucht haben, mögliche Beweismittel zu vernichten. Im gemeinschaftlichen Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses setzte er demnach Teile seiner Kleidung in Brand.

Der Rauch breitete sich im Gebäude aus und löste den Feueralarm aus. Bewohner mussten ihre Wohnungen verlassen.

Anschließend soll der Mann die Türen mehrerer abgestellter Fahrzeuge ausprobiert haben. Schließlich stieß er auf einen Mercedes eines Bestattungsunternehmens. Nach seinen Angaben steckte der Schlüssel im Fahrzeug.

Bei dem Wagen handelte es sich um einen Leichenwagen, mit dem der 36-Jährige davonfuhr.

Bankkarten im Wagen gefunden und benutzt

Im Fahrzeug entdeckte der Mann laut den Medienberichten mehrere Bankkarten. Diese soll er an zwei Tankstellen benutzt haben, um Zigaretten zu kaufen. Beide Verkaufsstellen waren mit Überwachungskameras ausgestattet.

Danach fuhr er nach Brüssel, um nach eigenen Angaben Kokain zu kaufen. Als er zum gestohlenen Fahrzeug zurückkehrte, wurde er von Polizeibeamten festgenommen.

Die Beamten brachten ihn zur Polizeidienststelle nach Braine-l’Alleud. Dort soll er versucht haben, Polizisten einzuschüchtern. Bei seiner anschließenden Fixierung erlitt er den Berichten zufolge einen Beinbruch.

Urteil wird für den 17. November erwartet

Das Strafgericht in Nivelles befasste sich Ende Oktober mit den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine zusätzliche Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Die Verteidigung verwies darauf, dass der Angeklagte bereits aufgrund früherer Entscheidungen mit einer längeren Haftstrafe rechnen müsse. Sie bezeichnete den Strafantrag als angemessen und bat darum, keine höhere Strafe zu verhängen.

Die Entscheidung über die neu verhandelten Vorwürfe wird laut den Medienberichten für den 17. November 2026 erwartet. Für diese Vorwürfe gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: The Brussels Times / Brussels Morning, unter Bezugnahme auf La Dernière Heure und Euro Weekly News
Bildquelle: Symbolbild © Thierry Hebbelinck/iStock.com (bearbeitet)


Polizei.news erklärt | Stand des Verfahrens

Was bedeuten die geforderten 18 Monate?

Bei dem genannten Strafmaß handelt es sich um den Antrag der Staatsanwaltschaft für die jetzt verhandelten Vorwürfe. Ein Urteil darüber liegt nach den ausgewerteten Berichten noch nicht vor.

Frühere Entscheidungen kommen hinzu

Der Angeklagte befindet sich bereits in Haft. Seine Verteidigung verwies im Verfahren auf weitere Haftzeiten aus früheren Entscheidungen. Die geforderten 18 Monate beschreiben deshalb nicht seine gesamte mögliche Haftdauer.

Angekündigter Entscheidungstermin

The Brussels Times und Brussels Morning nennen den 17. November 2026 als erwarteten Urteilstermin. Der Ausgang dieser Entscheidung bleibt abzuwarten.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion