Aargau AG: Ab sofort gilt Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand
von belmedia Redaktion +Instagram-CH Aargau Brände Bremgarten AG Holderbank AG Kantonspolizei Mägenwil Organisationen polizei.news Polizeinews Prävention Regionalpolizei Regionen Sarmenstorf Schweiz Stadt Aarau Stadt Baden Stadt Brugg Stadt Gränichen AG Stadt Lenzburg Stadt Mellingen Stadt Muri AG Stadt Oftringen Stadt Reinach AG Stadt Rheinfelden Stadt Suhr Stadt Windisch Stadt Wohlen Stadt Zofingen Umiken Waldbrände
Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 4 „grosse Waldbrandgefahr“.
Per Mittwoch, 24. Juni 2026, 18.00 Uhr, gilt ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Grund dafür sind die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen sowie bei Waldhütten und an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Bitte beachten Sie weiterhin
- Keine brennenden Zigaretten oder Zündhölzer wegwerfen.
- Kein Feuer bei starkem Wind entfachen.
- Feuer immer im Auge behalten.
- Feuerstellen nach Gebrauch vollständig löschen.
Diese Regeln gelten bis auf Weiteres. Bleiben Sie vorsichtig und helfen Sie mit, Brände zu verhindern.
Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet/Kanton Aargau
Bildquelle: Regionalpolizei Zurzibiet/Kanton Aargau