Tempo-30-Zone fertig umgesetzt – erstmals gilt im ganzen Wohnquartier langsameres Tempo
von belmedia Redaktion +Instagram-CH polizei.news Polizeinews Raser / Schnellfahrer Regionen Schweiz St. Gallen Verkehr & Katastrophen Verkehrsmeldungen Verkehrssicherheit
(Degersheim SG). Mit dem Abschluss der baulichen Massnahmen und der Installation der Signalisation ist die Tempo-30-Zone im Hörenquartier nun offiziell umgesetzt.
Damit findet ein mehrjähriges Verfahren seinen erfolgreichen Abschluss.
- Gebiet: Hörenquartier in Degersheim
- Neu: Flächendeckende Tempo-30-Zone im Wohnquartier
- Ausgangspunkt: Antrag der Anwohnerschaft im Jahr 2021
- Bauliche Massnahmen: Rosenstrasse, Sonnhaldenstrasse und Blumenweg
- Rekurse: Zwei Einsprachen wurden vom Baudepartement abgewiesen
- Signalisation: Schilder und Markierungen sind nun angebracht
- Besonderheit: Erste flächendeckende Tempo-30-Regelung in einem Wohnquartier der Gemeinde
Ausgangspunkt des Projekts war ein Antrag der Anwohnerschaft im Jahr 2021. In der Folge prüfte der Gemeinderat die Einführung einer Tempo-30-Zone und bezog das gesamte Hörenquartier in die Planungen mit ein.
Nach der Erarbeitung eines Massnahmenplans, der öffentlichen Mitwirkung sowie der Genehmigung durch die Kantonspolizei St.Gallen wurde die erforderliche Verkehrsanordnung öffentlich aufgelegt.
Gegen diese gingen zwei Rekurse ein, die vom Baudepartement abgewiesen wurden. Da keine weiteren Rechtsmittel erhoben wurde, erlangte die Verkehrsanordnung Rechtskraft.
Bauliche Massnahmen an mehreren Strassen
In den vergangenen Monaten wurden die vorgesehenen baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit verschiedenen Strassenbauprojekten umgesetzt.
Dazu gehörten Anpassungen an der Rosenstrasse, der Sonnhaldenstrasse sowie am Blumenweg.
Nach dem Abschluss dieser Arbeiten konnten nun auch die Signale und Markierungen angebracht werden.
Mit der Inbetriebnahme der Tempo-30-Zone verfügt die Gemeinde Degersheim erstmals über eine flächendeckende Tempo-30-Regelung in einem Wohnquartier.
Verhalten in Tempo-30-Zonen
🚗 Was gilt in einer Tempo-30-Zone?
Im Strassenverkehr gilt in der Tempo-30-Zone grundsätzlich Rechtsvortritt.
In Tempo-30-Zonen sind in der Regel keine Fussgängerstreifen vorhanden.
Fahrzeuglenker müssen jederzeit damit rechnen, dass Fussgänger die Strasse überqueren.
Die Strasse soll grundsätzlich an geeigneten und übersichtlichen Stellen überquert werden. Fahrzeuge haben dabei Vortritt.
Bildlegende: Mit dem Anbringen der Signalisation ist die Tempo-30-Zone im Hörenquartier definitiv in Kraft gesetzt worden.
Quelle: Gemeinde Degersheim
Bildquelle: Gemeinde Degersheim