Mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der A13 – 18-Jähriger gerät ins Visier der Polizei

(Buchs SG). In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (30.09.2026) hat eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen einen 18-jährigen Autofahrer angehalten.

Er war auf der Autobahn A13 mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Das Auto wurde beschlagnahmt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrolle: Kurz vor 23 Uhr auf der A13
  • Lenker: 18-jähriger Rumäne
  • Vorwurf: Fahrt mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich
  • Baustellenbereich: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
  • Fahrzeug: Kein gültiger Fahrzeugausweis und keine gültige Autobahnvignette
  • Ermittlungen: Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit wird noch bestimmt

Auto fällt ziviler Polizeipatrouille auf

Kurz vor 23 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 ein Auto auf, das mit massiv überhöhter Geschwindigkeit von Sevelen in Richtung Haag unterwegs war.

Im Baustellenbereich bei Buchs, wo die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt ist, fuhr das Auto am zivilen Patrouillenfahrzeug vorbei.

Die Patrouille folgte dem Auto und forderte den Autofahrer mittels Matrix „STOPP POLIZEI“ zum Anhalten auf.

Kurze Zeit später konnte das Auto angehalten und kontrolliert werden.

18-Jähriger unter Raserverdacht

Am Steuer sass ein 18-jähriger Rumäne. Ihm wird vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs gewesen zu sein.

Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass für das Auto kein gültiger Fahrzeugausweis vorlag und keine gültige Autobahnvignette vorhanden war. Das Auto wurde sichergestellt.

Der 18-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

Gefahrene Geschwindigkeit wird noch ermittelt

Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die weiteren Ermittlungen aufgenommen, insbesondere zur Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Wann gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt?

Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:

Die Schwellen des Raserartikels

  • mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
  • mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
  • mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt

Da im betreffenden Baustellenbereich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h galt, liegt die im Gesetz genannte Schwelle dort bei einer Überschreitung um mindestens 60 km/h. Welche Geschwindigkeit dem 18-Jährigen konkret nachgewiesen werden kann, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen