Erst angehalten, dann aufgefahren: 39-Jähriger rammt stehendes Auto – Polizei ermittelt

(Herisau AR). Am Mittwochabend, 21. Oktober 2026, ist es in Herisau zu einer Auffahrkollision gekommen.

Ein 39-jähriger Autofahrer kollidierte mit dem Heck eines vor ihm stehenden Personenwagens. Der Mann wurde als nicht fahrfähig eingestuft. Eine Blut- und Urinprobe wurde angeordnet. Verletzt wurde niemand. Es entstand Sachschaden von einigen Hundert Franken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Bahnhofstrasse in Herisau
  • Zeitpunkt: Mittwoch, 21. Oktober 2026, gegen 18 Uhr
  • Beteiligte: Zwei Personenwagen
  • Unfallhergang: 39-Jähriger fährt nach einem Halt auf ein weiterhin stehendes Auto auf
  • Fahrfähigkeit: Autofahrer als nicht fahrfähig eingestuft
  • Untersuchungen: Blut- und Urinprobe angeordnet
  • Sachschaden: Einige Hundert Franken

Um ca. 18.00 Uhr fuhr eine Lenkerin mit ihrem Personenwagen auf der Bahnhofstrasse in Herisau und beabsichtigte, in Richtung Bahnhof abzubiegen.

Sie hielt ihr Fahrzeug an und liess vortrittsberechtigte Fahrzeuge passieren. Der nachfolgende 39-jährige Autofahrer hielt ebenfalls an. Aus noch ungeklärten Gründen fuhr er anschliessend wieder los und kollidierte mit dem Heck des weiterhin stehenden Personenwagens. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde der Unfallverursacher als nicht fahrfähig eingestuft. In der Folge wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet.

Polizei.news informiert | Fahrfähigkeit im Strassenverkehr

Blut- und Urinprobe nach einem Unfall: Was wird untersucht?

Eine Blut- und Urinuntersuchung kann bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit helfen, mögliche Beeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen oder bestimmte Medikamente abzuklären.

Blutprobe: Sie kann Aufschluss darüber geben, welche Substanzen sich zum Untersuchungszeitpunkt im Blut befanden und in welcher Konzentration.

Urinprobe: Sie kann Hinweise auf konsumierte Substanzen und deren Abbauprodukte liefern. Ein Nachweis im Urin bedeutet allein noch nicht, dass die Person während der Fahrt beeinträchtigt war.

Beurteilung der Fahrfähigkeit: Neben Laborbefunden können auch polizeiliche Beobachtungen und medizinische Untersuchungen berücksichtigt werden.

Praktischer Hinweis: Auch rezeptpflichtige und rezeptfreie Medikamente können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Fragen Sie bei Unsicherheit vor dem Fahren Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine Apotheke nach möglichen Auswirkungen.

 

Quelle: Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden