Kultur, Klang und Klosterflair – der Abttrakt auf der Insel Rheinau bekommt neues Leben
Auf der Klosterinsel Rheinau sollen im Abttrakt ein Museum sowie zusätzliche Hotelzimmer und Proberäume für die Musikinsel entstehen.
Für die Projektierung dieses Vorhabens hat der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe von 3,825 Mio. Franken bewilligt.
Im Frühling 2024 haben sich die Stiftung Musikinsel Rheinau, der Verein Insel Museum Rheinau und die Baudirektion auf Eckpunkte bezüglich der Raumaufteilung im Abttrakt geeinigt und diese in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten.
Ebenso hat der Regierungsrat diese Absichtserklärung zur Kenntnis genommen. Ziel ist es, dass der instandgesetzte Abttrakt die Musikinsel um rund 40 Betten und vier Proberäume erweitert und gleichzeitig das kulturhistorische Museum beherbergt. Damit dies möglich ist, soll neben den drei Geschossen des Traktes auch die erste Etage des zweigeschossigen Dachstocks in die Nutzung einbezogen werden.
Die letzten Instandsetzungsmassnahmen im Abttrakt wurden in den 1970er-Jahren vorgenommen. Auch die Gebäudetechnik stammt vorwiegend aus dieser Zeit. Es braucht also neben der Restaurierung der Gebäudehülle und wertvoller Räume wie beispielsweise des ehemaligen Abtsaals umfassende bauliche Massnahmen an der Wärmeverteilung, den Sanitäranlagen sowie der Elektroerschliessung und der Lüftung.
Parallel dazu erfordern die geplanten Nutzungen durch die Musikinsel und das Museum weitere bauliche Anpassungen. Dazu gehören akustische Massnahmen in den Proberäumen, zusätzliche Nasszellen für die Beherbergungszimmer und spezifische Beleuchtung für die Museums- und Proberäume sowie die Allgemeinflächen. Ebenso muss die Barrierefreiheit im Gebäude durch den Einbau eines Aufzugs sichergestellt werden.
Für die Instandsetzung des Abttraktes – einschliesslich des Ausbaus für das Museum sowie der zusätzlichen Beherbergungs- und Proberäume für die Stiftung Musikinsel Rheinau – wird ein Kostendach von 20 Mio. Franken festgelegt. Gemäss Absichtserklärung verpflichten sich alle Beteiligten zu einer Kosten-Nutzen-Optimierung für das Vorhaben. Ein Teil der Kosten kann gegebenenfalls durch einen Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds gedeckt werden.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Zürich
Bildquelle: Staatskanzlei Kanton Zürich