Bern bestätigt Baubewilligung für Photovoltaik-Grossanlage auf dem Mont-Soleil
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen die geplante Photovoltaik-Grossanlage der MontSol SA auf dem Mont-Soleil abgewiesen.
Damit bestätigt sie die Baubewilligung der Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Berner Jura. Gegen die Baubewilligung hatten rund 60 Personen gemeinsam Beschwerde erhoben.
Die MontSol SA will auf dem Mont-Soleil auf dem Gebiet der Gemeinde Saint-Imier eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit einer Fläche von rund 14 Hektaren realisieren. Gegen die von der Regierungsstatthalterin des Berner Jura erteilte Baubewilligung erhoben rund 60 natürliche und juristische Personen gemeinsam Beschwerde. Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hat die Beschwerde geprüft. Sie bestätigt die von der Regierungsstatthalterin erteilte Baubewilligung.
Der Standort der Anlage im Jura ist zulässig und mit dem Windpark vereinbar
Die BVD kommt zum Schluss, dass PV-Grossanlagen nicht nur in den Alpen zulässig sind. Wenn die von Art. 71a des Energiegesetzes des Bundes verlangte jährliche Stromproduktion und die Stromproduktion im Winterhalbjahr gemäss einer Ertragssimulation erreicht wird, ist auch ein Standort im Jura zulässig.
Diese Vorgaben erfüllt die geplante Anlage auf dem Mont-Soleil. Weiter ist die PV-Anlage mit der Überbauungsordnung des auf dem Mont-Soleil bestehenden Windparks vereinbar. Schliesslich hat die PV-Anlage auch keine Auswirkungen auf die im Zusammenhang mit dem Windpark angeordneten umweltrechtlichen Ausgleichsmassnahmen.
Die Photovoltaikanlage ist umweltverträglich
Die Regierungsstatthalterin hat die Photovoltaik-Anlage zu Recht als umweltverträglich beurteilt. Grundlage dafür sind positive Berichte der zuständigen Ämter und Fachstellen. Der Umweltverträglichkeitsbericht ist vollständig.
Im Bereich der Anlagefelder wurden keine geschützten Pflanzen festgestellt. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter oder schützenswerter Tiere liegen vor. Zudem muss die MontSol SA Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen umsetzen.
Weiter ist die PV-Anlage auch im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild nicht zu beanstanden. Auf dem Mont-Soleil befinden sich bereits einige technische Infrastrukturen.
Weiter hält das Bauvorhaben die Bestimmungen zum Grundwasserschutz ein. Auch die Voraussetzungen für die erforderliche Rodungsbewilligung liegen vor. Ferner führt die PV-Anlage auch nicht zu übermässigen Blendwirkungen. Im Sinne des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips wird die Baubewilligung mit einer Auflage ergänzt, wonach reflexionsarme Module einzusetzen sind.
Der Entscheid der BVD kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
Quelle: Staatskanzlei des Kantons Bern / STA-KomBE / Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
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