Gefälschte SwissNova-Rechnungen im Umlauf – Polizei warnt vor Zahlungen & dubiosen Links
von belmedia Redaktion +Instagram-CH Basel-Landschaft Betrug Internetkriminalität Kantonspolizei Organisationen polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Stadt Allschwil Stadt Liestal Stadt Muttenz Stadt Pratteln Stadt Reinach BL Verbrechen
(Liestal BL). Vorsicht vor gefälschten Rechnungen von SwissNova!
Aktuell erhalten zahlreiche Menschen in der Schweiz Rechnungen und Mahnungen von swissnovachat.com oder swissnovacare.com. Teilweise werden die Forderungen inzwischen auch über das Schweizer Inkassobüro Letterdata geltend gemacht.
So sollten Betroffene reagieren
Wenn Du kein entsprechendes Abonnement abgeschlossen hast:
- Die geforderte Summe nicht bezahlen
- Der Forderung schriftlich widersprechen – nach Möglichkeit per Einschreiben
- Einen Nachweis über den angeblichen Vertragsabschluss verlangen
- Sämtliche Rechnungen, Mahnungen und Nachrichten aufbewahren
- Keine Links oder Anhänge in verdächtigen E-Mails öffnen
- Keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen bekannt geben
Ein Schreiben eines privaten Inkassobüros ist nicht mit einem offiziellen Zahlungsbefehl des Betreibungsamts gleichzusetzen. Betroffene können von der Absenderfirma einen nachvollziehbaren Nachweis verlangen, wann und wie der angebliche Vertrag abgeschlossen worden sein soll.
- keine Teil- oder Ratenzahlung leisten,
- keine Schuldanerkennung unterschreiben,
- keine weiteren persönlichen Daten übermitteln.
Achtung bei einem amtlichen Zahlungsbefehl: Trifft ein offizieller Zahlungsbefehl des Betreibungsamts ein, kann die Forderung innerhalb von zehn Tagen durch Rechtsvorschlag bestritten werden. Ein solches amtliches Dokument sollte deshalb niemals ignoriert werden.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Justiz – Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag
Verdächtige Forderungen dem BACS melden
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) warnt vor dieser Masche und empfiehlt Betroffenen, unberechtigte Forderungen ausdrücklich zu bestreiten. Verdächtige Nachrichten, Rechnungen und Internetseiten können zudem dem BACS gemeldet werden.
Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft