Gesetzesrevision soll Bauen an Denkmälern und energetische Sanierungen erleichtern

Bauen an denkmalgeschützten Gebäuden soll vereinfacht werden, genauso wie deren energetische Modernisierung. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung einer entsprechenden Gesetzesvorlage gestartet.

Der Erhalt von ausgewählten Gebäuden ist wichtig für den Charakter und die Identität von Dörfern und Städten. Mit der Innenentwicklung und der Verdichtung sowie den energetischen Anforderungen stehen dem Denkmalschutz gewichtige öffentliche Interessen entgegen. Diesen Interessen will der Regierungsrat Rechnung tragen. Er hat eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der zugehörigen Verordnungen vorgesehen und dazu die Vernehmlassung eröffnet.

Bauliche Weiterentwicklung stärken

Sorgfältiges Bauen an Denkmälern soll einfacher möglich sein. Kleinere bauliche Änderungen, welche die Schutzziele nur unwesentlich beeinträchtigen, sollen ohne separaten Schutzentscheid möglich sein. Die Vorlage soll zudem energetische Sanierungen denkmalgeschützter Objekte durch eine ausdrückliche Erwähnung im Gesetz unterstützen.

Prozesse vereinfachen und beschleunigen

Für Eigentümerinnen und Eigentümer können denkmalpflegerische Abklärungen langwierig sein, da die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Abklärung des Sachverhalts und an die Interessenabwägung stellt. Die Vorlage stärkt ihre Rechte, indem gesetzlich verankert wird, dass die Unterschutzstellung primär durch verwaltungsrechtliche Verträge erfolgen soll.

Weiter sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer künftig aktiv über die Aufnahme in ein Inventar informiert werden. Generell will der Regierungsrat die Verfahren vereinfachen und beschleunigen sowie die Planungs- und Rechtssicherheit verbessern.

Inventare einheitlich führen

Die Vorlage erhöht die Anforderungen, die an ein Baudenkmal gestellt werden. Zwecks Vereinfachung wird zudem die Unterscheidung zwischen regionaler und kantonaler Bedeutung von Schutzobjekten aufgehoben. Neu sollen auch die kommunalen Inventare durch den Kanton erstellt werden.

Die Inventaraufnahme nach einheitlichen Kriterien führt zu einer besseren Vergleichbarkeit und stärkt die Rechtssicherheit. Bei kommunalen Baudenkmälern bleibt die denkmalpflegerische Zuständigkeit weiterhin bei den Gemeinden – zum Beispiel für Unterschutzstellungen, Baubegleitungen oder Entlassungen.

Denkmalpflege schützt wertvolles Kulturerbe

Für den Charakter und die Identität von Dörfern und Städten bleibt es nach wie vor wichtig, dass Gebäude mit einem hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert erhalten bleiben. Die Gesetzgebung zum Natur- und Heimatschutz in der Schweiz reicht bis in die 1960er-Jahre zurück.

In dieser Zeit befürchteten weite Teile der Gesellschaft, dass das schnelle Wachstum zu viele identitätsstiftende Bauten zerstört. Die Denkmalpflege hat viel dazu beigetragen, wertvolles Kulturerbe in der Schweiz und im Kanton Zürich zu erhalten, und damit einen wesentlichen Beitrag zu den Lebensräumen und zur Standortqualität geleistet.

 

Quelle: Staatskanzlei Kanton Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Todamo/Shutterstock.com

MEHR LESEN