Turn-Trainer wegen sexueller Integritätsverletzung verurteilt

Ein Turn-Trainer ist vom Schweizer Sportgericht wegen eines Verstosses gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports verurteilt worden.

Das Urteil: eine zweijährige Sperre für das Training minderjähriger Turnerinnen sowie die Verpflichtung zu einem Verhaltenscoaching.

Hinweise führen zu Ermittlungen

Der Fall nahm im April 2023 seinen Anfang, als bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport ein Hinweis einging. Laut der meldenden Person erhielt eine minderjährige Turnerin regelmässig Nachrichten mit sexuellem Inhalt. Eine zweite Athletin soll ähnliche Mitteilungen erhalten haben.

Wenige Tage später folgte eine weitere anonyme Eingabe mit dem Vorwurf, der Trainer habe eine Turnerin während des Trainings mehrfach zwischen den Beinen berührt. Swiss Sport Integrity (SSI) leitete daraufhin am 1. Mai 2023 ein Untersuchungsverfahren ein und suspendierte den Trainer vorläufig von allen sportbezogenen Tätigkeiten.

Beweismaterial und Befragungen

Im Verlauf der Ermittlungen befragte SSI mehrere Turnerinnen, Eltern und weitere Personen aus dem Umfeld. Zudem wurden verschiedene digitale Beweismittel gesichert – darunter WhatsApp-Chatverläufe sowie Bilder und Videos aus Snapchat.

Der Beschuldigte erkannte sich in einzelnen Bildern zwar wieder, konnte sich jedoch laut eigenen Angaben nicht an den Zusammenhang erinnern, in dem diese entstanden seien.

Hauptverhandlung vor dem Schweizer Sportgericht

Im September 2024 übergab Swiss Sport Integrity den Untersuchungsbericht samt Anträgen an das Schweizer Sportgericht (SSG). Die Hauptverhandlung fand im Januar 2025 per Videokonferenz statt, unter Teilnahme des Beschuldigten und von SSI.

Verurteilung wegen sexueller Belästigung

Das Gericht sah den Tatbestand der sexuellen Belästigung gemäss Artikel 2.1.4 des Ethik-Statuts als erfüllt an. Der Versand von Bildern und Videos mit sexueller Konnotation sei ein klarer Verstoss gegen das Ethik-Statut. In diesem Punkt folgte das Gericht den Einschätzungen von Swiss Sport Integrity.

Die Vorwürfe körperlicher Übergriffe liessen sich hingegen nicht ausreichend belegen. Da keine Augenzeugen existierten, reichten die Aussagen der betroffenen Turnerin laut Gericht nicht für eine Verurteilung aus.

Zweijährige Sperre und Verhaltenscoaching

Der Trainer wurde rückwirkend ab dem 1. Mai 2023 für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre gilt ausschliesslich für das Training minderjähriger weiblicher Turnerinnen im organisierten Sport.

Zudem muss der Verurteilte ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens zwölf Stunden absolvieren. Dieses soll speziell den Umgang mit minderjährigen Sportlerinnen thematisieren.

Zusätzlich hat der Trainer die Verfahrenskosten in Höhe von 2’000 Franken zu tragen.

 

Quelle: Sportaktuell-Redaktion/Swiss Sport Integrity
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