Bundesgericht stoppt pauschale Sperrung von Betrugswebseiten
von belmedia Redaktion Allgemein Alltag Betrug Bevölkerungsschutz Blaulicht Cyberkriminalität Cyberkriminalität familie.ch Kriminalität Magazine nachrichtenticker.ch News Organisationen Orte Polizeinews praevention.ch Prävention Recht Regionen Schweiz Schweiz Sicherheit sicherheit.ch Themen Wirtschaftskriminalität Ⳇ Verbreitung
Schweizer Strafverfolgungsbehörden dürfen Internetanbieter nicht ohne ausreichende gesetzliche Grundlage verpflichten, mutmasslich betrügerische Webseiten zu sperren. Das Bundesgericht setzt damit der Bekämpfung von Onlinebetrug durch Netzsperren rechtliche Grenzen. Auslöser ist ein Verfahren im Kanton Waadt, in dem die Staatsanwaltschaft mehrere verdächtige Internetseiten blockieren lassen wollte.
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte von Internetanbietern verlangt, den Zugang zu mehreren mutmasslichen Betrugsplattformen zu unterbinden. Im Mittelpunkt standen Webseiten, über die Nutzer mit vermeintlich lukrativen Anlageangeboten getäuscht worden sein sollen. Der Internetprovider Init7 wehrte sich gegen entsprechende Anordnungen und stellte deren rechtliche Grundlage infrage.
Das Urteil verdeutlicht einen grundlegenden Konflikt der Schweizer Cybersicherheit: Behörden müssen die Bevölkerung vor digitalem Betrug schützen können, gleichzeitig benötigen Eingriffe in den freien Internetzugang eine klare gesetzliche Grundlage. Für die Politik stellt sich deshalb die Frage, ob bestehende Regelungen erweitert werden müssen.
Staatsanwaltschaft wollte Betrugsseiten blockieren
Im Kanton Waadt untersuchten die Strafverfolgungsbehörden mutmasslichen Anlagebetrug. Dabei standen Internetplattformen im Fokus, die mit attraktiven Gewinnmöglichkeiten warben.
Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft machten rund 70 Geschädigte einen Schaden von insgesamt etwa 1,7 Millionen Franken geltend.
Um weitere Opfer zu verhindern, sollten Internetanbieter den Zugang zu den betreffenden Webseiten unterbinden.
Der Winterthurer Provider Init7 widersetzte sich den Anordnungen. Das Unternehmen argumentierte, dass die Strafprozessordnung keine allgemeine Befugnis vorsehe, Internetanbieter zur Sperrung beliebiger Webseiten zu verpflichten.
Warum eine Netzsperre rechtlich problematisch ist
Technisch können Internetanbieter beispielsweise sogenannte DNS-Sperren einsetzen.
Dabei verhindert der DNS-Dienst des Providers, dass eine eingegebene Internetadresse wie gewohnt in die zugehörige IP-Adresse übersetzt wird. Die Webseite bleibt grundsätzlich online, ist für Nutzer dieses DNS-Dienstes jedoch nicht mehr auf normalem Weg erreichbar.
Solche Sperren greifen in den Zugang zu Informationen ein. Sie können ausserdem unbeteiligte Inhalte betreffen, wenn ganze Domains statt einzelner rechtswidriger Angebote blockiert werden.
Deshalb sind die gesetzliche Grundlage und die Verhältnismässigkeit entscheidend.
Eine pauschale Sperrkompetenz lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass eine Internetseite Gegenstand eines Strafverfahrens ist.
Bei Geldspielen und verbotenen Inhalten gelten Ausnahmen
Nicht jede Sperrung einer Internetseite ist in der Schweiz untersagt.
Das Geldspielgesetz enthält ausdrückliche Bestimmungen, mit denen der Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielangeboten gesperrt werden kann.
Auch das Fernmelderecht sieht besondere Massnahmen gegen bestimmte verbotene pornografische Inhalte vor.
Der wesentliche Unterschied liegt in der gesetzlichen Ermächtigung. Für diese Bereiche hat der Gesetzgeber besondere Regeln festgelegt.
Bei gewöhnlichen Betrugswebseiten besteht dagegen keine vergleichbare allgemeine Befugnis für strafprozessuale Zugangssperren durch Internetanbieter.
Onlinebetrug bleibt eine erhebliche Gefahr
Die juristische Entscheidung ändert nichts an der Bedrohung durch betrügerische Internetangebote.
Gefälschte Anlageplattformen, nachgeahmte Onlineshops und Phishing-Seiten können innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Personen erreichen.
Wie täuschend echt solche Angebote gestaltet werden, zeigt beispielsweise eine gefälschte Sunrise-Webseite zum Abgreifen von Passwörtern.
Für Betroffene ist es häufig schwierig, einen Betrug rechtzeitig zu erkennen. Professionelles Erscheinungsbild, angebliche Kundenbewertungen und gefälschte Identitäten vermitteln Vertrauen.
Technische Netzsperren sind zudem kein vollständiger Schutz. Kriminelle können neue Domains registrieren oder bestehende Angebote auf andere Adressen verschieben.
Gesetzgeber könnte zusätzliche Möglichkeiten schaffen
Das Bundesgericht weist mit seiner Entscheidung auf die Verantwortung des Parlaments hin.
Soll der Staat künftig umfassender gegen betrügerische Webseiten vorgehen können, müssen die erforderlichen Kompetenzen im Gesetz geregelt werden.
Dabei gilt es, wirksame Instrumente gegen Cyberkriminalität mit den Grundrechten und der Netzneutralität zu vereinbaren.
Für die Bevölkerung bleibt entscheidend, verdächtige Internetangebote kritisch zu prüfen, keine unbekannten Zahlungsaufforderungen zu erfüllen und mutmassliche Betrugsversuche den zuständigen Stellen zu melden.
Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert