1. August in der Schweiz: Was hinter Bundesbrief, Rütli und Nationalhymne steckt
von belmedia Redaktion #Schweizweit Allgemein Alltag denkmalpflege-schweiz.ch elterntipps.ch Events Familienreisen hometipp.ch Inspiration Konzeption Kultur Lifestyle nachrichtenticker.ch News Regionen Schweiz Themen Tipps
Rote Lampions, Schweizer Fahnen, Höhenfeuer und eine Ansprache aus dem Bundeshaus: Der 1. August wirkt wie eine Tradition, die seit Jahrhunderten unverändert zur Schweiz gehört. Tatsächlich ist der Nationalfeiertag in seiner heutigen Form deutlich jünger. Selbst das Datum beruht nicht auf einem exakt überlieferten Gründungstag.
Der Bundesbrief von 1291, der Rütlischwur und Wilhelm Tell gehören fest zur Schweizer Erinnerungskultur. Historisch sind sie jedoch nicht gleich gut belegt. Wer genauer hinschaut, entdeckt eine Entstehungsgeschichte, die weniger geradlinig, dafür umso interessanter ist.
Warum feiert die Schweiz ausgerechnet am 1. August?
Im Zentrum des Nationalfeiertags steht der Bundesbrief von 1291. Die Urkunde trägt jedoch kein genaues Tagesdatum. Am Ende des lateinischen Textes steht lediglich, sie sei «zu Anfang des Monats August» ausgefertigt worden. Ob dies am 1., 2. oder an einem späteren Augusttag geschah, lässt sich nicht mehr feststellen.
Der 1. August wurde daher nicht gewählt, weil an diesem Tag nachweislich ein Vertrag unterzeichnet oder auf dem Rütli ein Eid geleistet wurde. Er ist ein symbolischer Termin, der sich auf die ungefähre Datierung des Bundesbriefs bezieht.
Auch die Vorstellung, die Schweiz sei an einem einzelnen Tag gegründet worden, greift zu kurz. Die Alte Eidgenossenschaft entstand schrittweise. Verschiedene Orte gingen über Jahrhunderte Bündnisse ein, regelten Konflikte und unterstützten sich militärisch. Der moderne Schweizer Bundesstaat wurde erst 1848 geschaffen.
Was steht tatsächlich im Bundesbrief?
Der Bundesbrief verbindet die Talgemeinschaften Uri, Schwyz und das untere Tal von Unterwalden, das weitgehend dem heutigen Nidwalden entspricht. Die Beteiligten sicherten sich gegenseitige Hilfe zu, falls ihnen Gewalt oder Unrecht angetan würde.
Ein grosser Teil der Urkunde befasst sich mit Recht und Ordnung. Streitigkeiten sollten geschlichtet werden. Richterämter durften nicht gekauft werden, und als Richter sollten nur Männer aus den betreffenden Tälern eingesetzt werden. Der Text enthält zudem Regeln für Mord, Brandstiftung, Raub, Schulden und die Durchsetzung von Urteilen.
Der Bundesbrief war somit weder eine moderne Verfassung noch eine Unabhängigkeitserklärung. Die bestehenden Herrschaftsverhältnisse wurden ausdrücklich nicht aufgehoben. Jeder sollte seinem Herrn weiterhin die geschuldeten Dienste leisten.
Hinzu kommt ein wichtiges Detail: Die Urkunde bestätigt und erneuert eine ältere Übereinkunft. Das Bündnis von 1291 war also nach dem Wortlaut des Dokuments nicht einmal der erste Zusammenschluss dieser Gemeinschaften.
Wie wurde aus der Urkunde ein Gründungsdokument?
Im Mittelalter besass der Bundesbrief vermutlich nicht jene herausragende Bedeutung, die ihm heute zugeschrieben wird. Er gehörte zu einer ganzen Reihe regionaler Friedens- und Beistandsbündnisse. Über Jahrhunderte spielte er in der politischen Erinnerung der Eidgenossenschaft kaum eine Rolle.
Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts rückte die Urkunde ins Zentrum der nationalen Gründungsgeschichte. Der noch junge Bundesstaat von 1848 suchte nach gemeinsamen historischen Bezugspunkten. Die sprachlich, konfessionell und regional vielfältige Bevölkerung sollte sich in einer gemeinsamen Erzählung wiederfinden können.
Der Bundesrat plante für 1891 eine Feier zum 600-jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft. Dabei wurde der Bundesbrief von Anfang August 1291 zum zentralen historischen Bezugspunkt. 1899 erhob der Bundesrat den 1. August schliesslich zum jährlich wiederkehrenden Bundesfeiertag.
Die Entwicklung zeigt, wie historische Dokumente nachträglich eine neue Bedeutung erhalten können. Solche Schauplätze und Erinnerungsorte der Schweizer Gründungsgeschichte lassen sich rund um den Urnersee besonders anschaulich erleben.
Der Rütlischwur gehört zur Überlieferung
In der bekannten Erzählung treffen sich Vertreter aus Uri, Schwyz und Unterwalden nachts auf dem Rütli. Dort schwören sie, einander gegen fremde Herrschaft beizustehen. Diese Szene gehört zu den wirkungsmächtigsten Bildern der Schweizer Geschichte.
Im Bundesbrief wird das Rütli allerdings mit keinem Wort erwähnt. Auch zeitgenössische Quellen, die einen solchen Schwur belegen könnten, fehlen. Die Erzählung wurde erst in späteren Chroniken ausgestaltet. Die Namen Werner Stauffacher, Walter Fürst und Arnold von Melchtal tauchen in dieser Form sogar erst im 16. Jahrhundert auf.
Das macht das Rütli nicht bedeutungslos. Die Wiese ist ein realer historischer Erinnerungsort. Sie steht für das Bild einer Gemeinschaft, die sich aus eigenem Willen zusammenschliesst. Man sollte jedoch zwischen dieser symbolischen Bedeutung und einem gesicherten Ereignis des Jahres 1291 unterscheiden.
Wilhelm Tell: Nationalheld ohne historischen Nachweis
Ähnlich verhält es sich mit Wilhelm Tell. Die Geschichte vom Armbrustschützen, der sich dem habsburgischen Vogt Gessler widersetzt, gehört zur Schweizer Befreiungstradition. Ein zeitgenössischer Beleg für Tell als historische Person ist jedoch nicht bekannt.
Eine frühe schriftliche Fassung findet sich im sogenannten Weissen Buch von Sarnen, das um 1470 entstand. Im Laufe der Zeit wurde die Erzählung erweitert und verändert. Internationale Bekanntheit erlangte sie durch Friedrich Schillers Drama «Wilhelm Tell» von 1804.
Schiller war nie in der Schweiz. Trotzdem prägte sein Werk das Bild von Tell und vom Rütlischwur weit über die Landesgrenzen hinaus. Das 1895 eingeweihte Telldenkmal in Altdorf zeigt, wie stark sich Literatur, politische Symbolik und öffentliche Erinnerung miteinander verbinden können.
Ein arbeitsfreier Feiertag wurde der 1. August erst spät
Obwohl der Bundesfeiertag bereits seit 1899 jährlich begangen wurde, war er lange kein gesamtschweizerisch arbeitsfreier Tag. Die kantonalen Regelungen unterschieden sich. Je nach Wohn- und Arbeitsort wurde vollständig, verkürzt oder gar nicht gearbeitet.
Das änderte sich mit der eidgenössischen Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag». Am 26. September 1993 nahmen 83,77 Prozent der Stimmenden die Vorlage an. Auch sämtliche Kantone stimmten zu.
Damit erhielt der 1. August eine einheitliche rechtliche Stellung. Die Bundesverfassung hält heute fest, dass der Bundesfeiertag arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt ist.
Wie der Schweizerpsalm zur Nationalhymne wurde
Auch die heutige Nationalhymne ist nicht so alt, wie viele vermuten. Zunächst wurde das 1811 von Johann Rudolf Wyss verfasste Lied «Rufst du, mein Vaterland» verwendet. Gesungen wurde es zur Melodie der britischen Königshymne «God Save the King».
Das wurde bei internationalen Anlässen zunehmend unpraktisch. Trafen die Schweiz und Grossbritannien aufeinander, erklang für beide Staaten dieselbe Melodie.
Der heute verwendete «Schweizerpsalm» entstand 1841. Den deutschen Text schrieb der Zürcher Leonhard Widmer, die Melodie komponierte der aus dem Kanton Uri stammende Zisterziensermönch Alberik Zwyssig. Der Bundesrat erklärte das Lied 1961 zunächst provisorisch zur Hymne für militärische und diplomatische Anlässe. Seit 1981 ist es die offizielle Schweizer Nationalhymne.
Der Schweizerpsalm besitzt Fassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Texte sind keine wortgetreuen Übersetzungen. Sie wurden so gestaltet, dass Sprache, Rhythmus und Aussage in der jeweiligen Landessprache zusammenpassen.
Warum Fahnen, Höhenfeuer und Lampions dazugehören
Die Feiern unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Häufig gibt es eine politische Ansprache, Musik, Festwirtschaft und das gemeinsame Singen der Nationalhymne. Häuser, Strassen und Plätze werden mit Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen geschmückt.
Höhenfeuer knüpfen an ältere Signal- und Festfeuer an. Lampionumzüge wurden besonders für Familien zu einer verbreiteten Tradition. Je nach Region kommen Trachten, Alphörner, Jodelchöre oder Fahnenschwinger hinzu. Auch Sport und Brauchtum überschneiden sich, wie der Beitrag über Schwingen zwischen Schweizer Tradition und modernem Spitzensport zeigt.
Feuerwerk gehört zwar vielerorts zum Abendprogramm, ist aber kein unverzichtbarer Bestandteil des Nationalfeiertags. Bei Trockenheit können Kantone und Gemeinden Feuer- oder Feuerwerksverbote erlassen. Massgebend sind immer die aktuellen Anordnungen am jeweiligen Aufenthaltsort.
Video-Tipp: 1291 zwischen Mythos und Realität
Das deutschsprachige Video ordnet das Jahr 1291 ein und zeigt, weshalb zwischen dem historischen Bundesbrief und der späteren Schweizer Gründungserzählung unterschieden werden muss.
Fazit
Der 1. August erinnert nicht an einen zweifelsfrei belegten Gründungstag. Der Bundesbrief wurde lediglich auf Anfang August 1291 datiert. Der Rütlischwur und Wilhelm Tell gehören zur späteren Überlieferung, während die Schweiz selbst über einen langen Zeitraum aus zahlreichen Bündnissen und politischen Veränderungen entstand.
Gerade deshalb verliert der Nationalfeiertag nicht an Bedeutung. Er zeigt, wie eine vielfältige Gesellschaft gemeinsame Symbole entwickelt. Wer zwischen belegbarer Geschichte und wirkungsvoller Erzählung unterscheidet, versteht den 1. August nicht weniger feierlich, sondern wesentlich genauer.
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