Trendfahrzeuge in der Schweiz: Welche Regeln für E-Trottinett, E-Roller und Co. gelten

E-Trottinette, schnelle E-Bikes, E-Roller und andere elektrisch angetriebene Kleinfahrzeuge gehören inzwischen zum Schweizer Strassenbild. Besonders auf kurzen Strecken sind sie praktisch: Sie benötigen wenig Platz, lassen sich teilweise mit Bus und Bahn kombinieren und bieten in Städten eine Alternative zum Auto. Gleichzeitig sehen viele Modelle ähnlich aus, obwohl für sie rechtlich völlig unterschiedliche Vorschriften gelten. Geschwindigkeit, Leistung und Bauart entscheiden darüber, wo gefahren werden darf, welches Mindestalter gilt und ob ein Führerausweis, Kontrollschild oder Helm vorgeschrieben ist.

Wer ein Trendfahrzeug kauft, sollte deshalb nicht allein auf Reichweite, Motorleistung und Design achten. Entscheidend ist zuerst die Frage, ob das konkrete Modell überhaupt für den öffentlichen Strassenverkehr in der Schweiz zugelassen ist. E-Trottinette dürfen beispielsweise grundsätzlich dort fahren, wo Velos zugelassen sind, nicht aber auf dem Trottoir. Elektrische Skateboards, Solowheels und viele Hoverboards sind dagegen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt. Ein Überblick über die wichtigsten Fahrzeugarten, Regeln und Sicherheitsfragen schützt vor Fehlkäufen und unangenehmen Überraschungen.

Was versteht man unter Trendfahrzeugen?

Der Begriff „Trendfahrzeuge“ ist keine einzelne technische Fahrzeugklasse. Er wird als Sammelbezeichnung für verschiedene neuere, häufig elektrisch angetriebene Fortbewegungsmittel verwendet. Das Bundesamt für Strassen ASTRA ordnet E-Bikes, E-Trottinette und E-Roller heute den Fahrzeugen des Langsamverkehrs beziehungsweise unterschiedlichen Kategorien von Motorfahrrädern zu.

Dazu gehören Fahrzeuge, die sich technisch und rechtlich deutlich voneinander unterscheiden. Ein klassisches E-Trottinett mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h fällt in eine andere Kategorie als ein schneller E-Roller oder ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h.

Daneben gibt es Geräte, die zwar problemlos im Handel oder über ausländische Onlineplattformen erhältlich sein können, in der Schweiz aber nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind. Gerade deshalb ist es riskant, allein aufgrund des Aussehens oder einer Produktbezeichnung auf die Zulässigkeit zu schliessen.



E-Trottinette: Die bekanntesten Trendfahrzeuge

E-Trottinette haben sich besonders schnell verbreitet. In vielen Schweizer Städten gehören private und gemietete Modelle inzwischen zum täglichen Verkehr. Rechtlich werden zulässige E-Trottinette den leichten Motorfahrrädern zugeordnet.

Ein strassenzugelassenes E-Trottinett darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h erreichen. Für diese Fahrzeuge gelten im Wesentlichen dieselben Verkehrsregeln wie für Velos. Das ASTRA weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Trottinette nur dort eingesetzt werden dürfen, wo auch Fahrräder fahren dürfen.

Ist ein Radweg oder Radstreifen vorhanden und dessen Benutzung vorgeschrieben, gehört das E-Trottinett dorthin. Gibt es keine entsprechende Veloinfrastruktur, wird auf der Fahrbahn gefahren.

Auf dem Trottoir hat das E-Trottinett dagegen grundsätzlich nichts verloren. Das Trottoir ist dem Fussverkehr vorbehalten, sofern keine ausdrückliche Signalisation eine gemeinsame Nutzung zulässt.

Ab welchem Alter darf ein E-Trottinett gefahren werden?

Für E-Trottinette gelten klare Altersgrenzen. Unter 14 Jahren dürfen sie im öffentlichen Strassenverkehr nicht gefahren werden. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist für ein zulässiges E-Trottinett kein Führerausweis mehr erforderlich.

Diese Regel ist für Eltern besonders wichtig. Ein leistungsstarkes E-Trottinett mag technisch einfach zu bedienen wirken, ist deshalb aber noch lange kein geeignetes Fahrzeug für jüngere Kinder.

Auch bei gemeinsam genutzten Mietfahrzeugen gelten die gesetzlichen Vorgaben. Zusätzlich können Anbieter eigene strengere Altersbedingungen festlegen.

Nur eine Person darf auf dem E-Trottinett fahren

Ein E-Trottinett ist grundsätzlich für eine Person vorgesehen. Zwei Personen auf demselben Fahrzeug erhöhen das Risiko erheblich, weil sich Schwerpunkt, Bremsweg und Lenkverhalten verändern.

Das ASTRA nennt ausdrücklich, dass E-Trottinette nur von einer Person benutzt werden dürfen.

Gerade bei kurzen Fahrten erscheint es manchmal harmlos, eine zweite Person mitzunehmen. Im Strassenverkehr ist das jedoch keine zulässige Nutzung.


E-Trottinette gehören auf Velowege, Velostreifen oder die Fahrbahn. Auf reinen Fussgängerflächen und Trottoirs dürfen sie grundsätzlich nicht gefahren werden.

Ein Velohelm ist beim E-Trottinett nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll

Für ein normales E-Trottinett bis 20 km/h besteht derzeit keine allgemeine gesetzliche Helmtragpflicht. Das ASTRA empfiehlt einen Velohelm, ebenso die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU.

Die Empfehlung hat einen konkreten Hintergrund. Bei einem Sturz steht der Fahrer nahezu ungeschützt auf einem vergleichsweise kleinen Fahrzeug. Kleine Räder reagieren empfindlich auf Randsteine, Schlaglöcher, Tramgleise oder lose Untergründe.

Eine BFU-Analyse der Unfallzahlen von 2019 bis 2023 zeigte 400 schwer verletzte E-Trottinett-Fahrende und sieben Todesfälle. Rund 90 Prozent der Schwerverletzten trugen keinen Helm. Die BFU stellte zudem fest, dass Kopf, Gesicht und obere Extremitäten häufig betroffen sind.

Ein Helm verhindert nicht jeden Unfall. Er kann aber die Folgen eines Aufpralls am Kopf reduzieren und ist deshalb auch ohne gesetzliche Pflicht eine sinnvolle Grundausstattung.

Licht ist auch am Tag wichtig

Elektrische Fahrzeuge des Langsamverkehrs unterliegen einer Lichtpflicht. Die BFU weist darauf hin, dass auch tagsüber mit Licht gefahren werden muss.

Das ist gerade bei kleinen Fahrzeugen von Bedeutung. Ein schmales E-Trottinett kann zwischen Autos, Velos und anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden.

Vor dem Kauf sollte deshalb geprüft werden, ob Front- und Rücklicht fest installiert und funktionstüchtig sind. Auch Reflektoren und weitere vorgeschriebene Ausrüstung gehören zu einem strassentauglichen Modell.

Alkohol und E-Trottinett passen nicht zusammen

Ein E-Trottinett ist kein Spielzeug, sobald es im öffentlichen Verkehr benutzt wird. Wer damit fährt, nimmt aktiv am Strassenverkehr teil.

Die BFU nennt Alkohol als besonders bedeutenden Risikofaktor bei schweren E-Trottinett-Unfällen und empfiehlt deshalb konsequent, nach Alkoholkonsum auf das Fahrzeug zu verzichten.

Gerade nachts kommt ein weiteres Problem hinzu: Schlechtere Sichtverhältnisse treffen auf eine geringere Wahrnehmbarkeit des kleinen Fahrzeugs. Zusammen mit Alkohol steigt das Risiko nochmals.

Wer einen Ausgang plant, sollte deshalb bereits vorher überlegen, wie die Rückfahrt erfolgen soll. Ein gemietetes E-Trottinett ist nach mehreren Getränken keine geeignete Alternative zu Bus, Bahn oder Taxi.

E-Bikes gehören ebenfalls zu den Fahrzeugen des Langsamverkehrs

Auch bei E-Bikes entscheidet die technische Kategorie über die Regeln. Grundsätzlich wird zwischen langsamen und schnellen E-Bikes unterschieden.

Langsame E-Bikes unterstützen beim Treten bis 25 km/h und werden als Leicht-Motorfahrräder behandelt. Schnelle E-Bikes können die Tretunterstützung bis 45 km/h fortsetzen und fallen unter strengere Vorschriften.

Dieser Unterschied wirkt sich unter anderem auf Führerausweis, Kontrollschild und Helm aus. Bei schnellen E-Bikes ist ein geeigneter Helm obligatorisch, während er bei langsamen E-Bikes dringend empfohlen wird.

Gerade beim Gebrauchtkauf sollte deshalb geklärt werden, welche technische Kategorie tatsächlich vorliegt. Ein schnelleres E-Bike ist rechtlich nicht einfach ein normales Velo mit etwas stärkerem Motor.

Schnelle E-Bikes brauchen ein Kontrollschild

S-Pedelecs beziehungsweise schnelle E-Bikes bis 45 km/h gehören zu den schnellen Motorfahrrädern. Sie benötigen unter anderem ein gelbes Kontrollschild und eine entsprechende Zulassung.

Auch die Benutzung der Verkehrsflächen unterscheidet sich teilweise von langsameren E-Fahrzeugen. Die Signalisation für den Veloverkehr und mögliche Zusatztafeln müssen berücksichtigt werden.

Mit der höheren Geschwindigkeit steigen zudem die Anforderungen an die Aufmerksamkeit. 45 km/h wirken auf einem Zweirad wesentlich schneller als im geschlossenen Auto. Andere Verkehrsteilnehmer unterschätzen das Tempo eines E-Bikes häufig, weil es optisch wie ein gewöhnliches Velo aussieht.

Der belmedia-Beitrag „E-Bike sicher unterwegs: So vermeiden Sie typische Unfallrisiken“ zeigt, welche Situationen bei höherem Tempo besonders kritisch werden können und wie sich Risiken im Alltag reduzieren lassen.


E-Bikes sehen klassischen Velos oft sehr ähnlich, können aber deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen. Ob Unterstützung bis 25 oder 45 km/h möglich ist, entscheidet über die rechtliche Fahrzeugkategorie.

E-Roller: Der Begriff allein sagt wenig über die Vorschriften aus

Bei E-Rollern wird die Einordnung komplexer. Im Handel werden sehr unterschiedliche Fahrzeuge als Elektroroller bezeichnet. Manche ähneln einem Motorroller mit Sitz, andere eher einem kleinen Stehfahrzeug.

Entscheidend sind Leistung, Bauart und Höchstgeschwindigkeit. Je nach technischen Daten kann ein Fahrzeug einer Motorfahrrad-, Kleinmotorrad- oder Motorradkategorie angehören.

Ein E-Roller mit deutlich mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ist beispielsweise nicht mehr mit einem E-Trottinett vergleichbar. Für solche Fahrzeuge gelten entsprechend strengere Zulassungs-, Führerausweis- und Ausrüstungsvorschriften.

Deshalb sollte beim Kauf nicht nur die Marketingbezeichnung gelesen werden. Relevant ist, welche Schweizer Fahrzeugklasse in den Unterlagen angegeben ist und ob das Fahrzeug für den Strassenverkehr homologiert beziehungsweise zugelassen werden kann.

Hoverboards, Solowheels und E-Skateboards: Im öffentlichen Verkehr meist tabu

Besonders häufig entstehen Missverständnisse bei elektrisch angetriebenen Boards. Hoverboards, Solowheels und E-Skateboards können im Handel problemlos erhältlich sein und technisch durchaus hohe Geschwindigkeiten erreichen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie auf Schweizer Strassen oder Velowegen gefahren werden dürfen.

Das ASTRA nennt Hoverboards, Solowheels und E-Skateboards ausdrücklich als Beispiele für Fahrzeuge, die nicht zur Verwendung im Strassenverkehr zugelassen sind. Sie dürfen deshalb grundsätzlich nur auf geeignetem Privatgrund verwendet werden.

Der Kauf eines solchen Geräts sollte daher besonders gut überlegt sein. Wer hauptsächlich damit zur Arbeit, Schule oder zum Bahnhof fahren möchte, kann das Gerät möglicherweise gar nicht legal für den vorgesehenen Zweck einsetzen.

Ein nicht zugelassenes Fahrzeug wird nicht durch langsames Fahren legal

Ein verbreiteter Irrtum lautet, dass ein schnelles oder nicht zugelassenes Gerät einfach langsamer gefahren werden könne. Für die rechtliche Einstufung ist jedoch nicht allein entscheidend, welche Geschwindigkeit der Fahrer gerade wählt.

Relevant sind technische Eigenschaften und Zulassung des Fahrzeugs. Ein E-Skateboard wird deshalb nicht zu einem legalen Veloweg-Fahrzeug, nur weil mit 10 km/h gefahren wird.

Dasselbe gilt für manipulierte oder getunte E-Trottinette. Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, kann das Fahrzeug seine ursprüngliche Zulassung verlieren beziehungsweise rechtlich einer anderen Kategorie entsprechen, deren Anforderungen es möglicherweise nicht erfüllt.

Vor Änderungen an Motorsteuerung oder Geschwindigkeitsbegrenzung ist daher besondere Vorsicht angebracht.

Vor dem Onlinekauf die Schweizer Zulassung prüfen

Internationale Onlinehändler bieten E-Trottinette mit 30, 40 oder sogar deutlich über 50 km/h Höchstgeschwindigkeit an. Technisch mögen solche Fahrzeuge attraktiv erscheinen, im öffentlichen Schweizer Strassenverkehr können sie jedoch unzulässig sein.

Eine CE-Kennzeichnung allein beantwortet die Frage der Strassenzulassung nicht. Käufer sollten deshalb ausdrücklich prüfen, ob das konkrete Modell die Schweizer Vorschriften erfüllt.

Dazu gehören nicht nur Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung. Auch Bremsen, Beleuchtung, Bauart, Abmessungen und weitere technische Anforderungen können relevant sein.

Das ASTRA empfiehlt ausdrücklich, sich bereits vor dem Kauf über die Strassenzulassung und geltenden Vorschriften zu informieren.

Warum kleine Räder besondere Aufmerksamkeit verlangen

E-Trottinette wirken bei 20 km/h zunächst langsam. Physikalisch ist die Geschwindigkeit jedoch keineswegs harmlos.

Die Räder besitzen im Vergleich zu Velos einen kleinen Durchmesser. Unebenheiten, Randsteine oder Schlaglöcher haben deshalb einen deutlich stärkeren Einfluss auf die Fahrstabilität. Auch nasses Laub, Kies und Markierungen können problematisch werden.

Besonders kritisch sind Tramgleise. Gerät ein kleines Rad ungünstig in die Schiene, kann es abrupt blockieren oder seitlich geführt werden.

Ein sicherer Fahrstil bedeutet deshalb nicht nur, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Auf unübersichtlichen oder schlechten Fahrbahnen sollte deutlich langsamer gefahren werden.


Tramgleise, Randsteine und Unebenheiten können für kleine E-Trottinett-Räder problematisch werden. Besonders im Stadtverkehr ist deshalb ein vorausschauender Fahrstil wichtig.

Handzeichen beim Abbiegen bleibt wichtig

Auch mit einem E-Trottinett müssen Richtungsänderungen für andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennbar sein. Beim Abbiegen ist deshalb ein Handzeichen erforderlich, sofern das Fahrzeug keine zulässigen entsprechenden Richtungsanzeiger besitzt.

Die Kantonspolizei Thurgau weist in ihrer Verkehrsprävention ausdrücklich darauf hin, Richtungswechsel mit Handzeichen anzukündigen.

Das kann auf einem E-Trottinett anspruchsvoller sein als auf einem Velo, weil das schmale Lenksystem und die kleinen Räder weniger Reserven bieten. Das Handzeichen sollte daher rechtzeitig erfolgen und die Geschwindigkeit vorher reduziert werden.

Wer sich beim einhändigen Fahren unsicher fühlt, sollte das Manöver zunächst auf einem verkehrsfreien Platz üben.

Bremsweg wird oft unterschätzt

Bei einem E-Trottinett steht der Fahrer aufrecht und verfügt über eine relativ kurze Radbasis. Starkes Bremsen verändert die Gewichtsverteilung schnell nach vorne.

Deshalb ist es sinnvoll, sich mit Vorder- und Hinterradbremse beziehungsweise dem jeweiligen Bremssystem vertraut zu machen. Manche Modelle kombinieren mechanische und elektrische Bremsen, andere besitzen unterschiedliche Bedienkonzepte.

Vor der ersten Fahrt im Verkehr sollte ausprobiert werden, wie das Fahrzeug bei verschiedenen Geschwindigkeiten verzögert. Eine unerwartet schwache oder sehr abrupt reagierende Bremse kann in einer Gefahrensituation zum Problem werden.

Auch Nässe verlängert den Bremsweg und reduziert die Haftung. Bei Regen gehört die Geschwindigkeit entsprechend angepasst.

Abstellen: Der Gehweg darf nicht zum Hindernisparcours werden

Vor allem Miet-E-Trottinette sorgen immer wieder für Diskussionen, wenn sie quer auf Trottoirs oder unmittelbar vor Eingängen abgestellt werden.

Ein abgestelltes Fahrzeug darf Fussgänger nicht unnötig behindern. Besonders wichtig ist freie Bewegungsfläche für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Sehbehinderung.

Das gilt ebenso für private E-Trottinette. Praktisch ist ein Standort am Rand der zulässigen Fläche, an dem Eingänge, Querungen und taktile Leitsysteme frei bleiben.

Wer sein Fahrzeug verantwortungsvoll abstellt, trägt damit ebenso zur Akzeptanz der neuen Mobilitätsformen bei wie durch regelkonformes Fahren.

Trendfahrzeuge und öffentlicher Verkehr ergänzen sich gut

Ein Grund für die Beliebtheit kompakter Elektrofahrzeuge ist die sogenannte letzte Meile. Der Weg von der Wohnung zum Bahnhof oder von der Haltestelle zum Arbeitsplatz ist oft zu lang für einen bequemen Fussweg, aber zu kurz für das Auto.

Ein faltbares E-Trottinett kann diese Lücke schliessen. Ob und zu welchen Zeiten es in Bahn, Tram oder Bus mitgenommen werden darf, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Transportbedingungen.

Bei häufigen Pendelfahrten sollte deshalb vor dem Kauf nicht nur die Reichweite betrachtet werden. Gewicht und Faltmechanismus können wichtiger sein als einige zusätzliche Kilometer Akkukapazität.

Ein 25 Kilogramm schweres Modell mit grossem Akku mag komfortabel fahren, ist auf Treppen oder beim Umsteigen jedoch deutlich weniger praktisch als ein leichteres Fahrzeug.

Reichweite auf dem Datenblatt ist nicht die Reichweite im Alltag

Hersteller nennen häufig maximale Reichweiten, die unter günstigen Bedingungen ermittelt wurden. Im Alltag beeinflussen zahlreiche Faktoren den tatsächlichen Wert.

Dazu gehören Körpergewicht, Steigungen, Aussentemperatur, Reifendruck, Geschwindigkeit und die Zahl der Beschleunigungsvorgänge. Im Winter kann ein Lithium-Ionen-Akku zudem weniger nutzbare Leistung bereitstellen als bei milden Temperaturen.

Wer beispielsweise täglich zwölf Kilometer pendelt, sollte deshalb kein Fahrzeug kaufen, dessen angegebene Maximalreichweite gerade eben 12 oder 15 Kilometer beträgt.

Eine Reserve reduziert den Stress und schont den Akku, weil nicht jede Fahrt bis an die Kapazitätsgrenze gehen muss.

Beim Akku zählt auch der sichere Umgang

Lithium-Ionen-Akkus speichern viel Energie auf engem Raum. Bei normaler Nutzung sind sie zuverlässig, benötigen aber einen sachgerechten Umgang.

Beschädigte Akkus, ungeeignete Ladegeräte oder starke Hitze können Risiken erhöhen. Ein Akku mit deutlich sichtbarer Verformung, ungewöhnlicher Wärmeentwicklung oder beschädigtem Gehäuse sollte nicht weiter benutzt werden.

Zum Laden gehört das dafür vorgesehene beziehungsweise vom Hersteller freigegebene Ladegerät. Das Fahrzeug sollte ausserdem nicht so abgestellt werden, dass ein möglicher Brand den einzigen Fluchtweg aus einer Wohnung versperrt.

Bei Unsicherheit über einen beschädigten Akku ist der Fachhandel die bessere Anlaufstelle als ein Reparaturversuch in Eigenregie.

Versicherung vor der ersten Fahrt klären

Auch ein kleiner Zusammenstoss kann teuer werden. Ein E-Trottinett kann einen Fussgänger verletzen, ein Auto beschädigen oder bei einem Sturz fremdes Eigentum treffen.

Welche Versicherung für einen Schaden aufkommt, hängt von Fahrzeugkategorie und persönlicher Versicherungssituation ab. Bei langsameren Fahrzeugen kann insbesondere die Privathaftpflicht relevant sein, während kennzeichenpflichtige Fahrzeuge andere Versicherungsanforderungen haben.

Vor der ersten regelmässigen Nutzung lohnt deshalb ein Blick in die Versicherungspolice beziehungsweise eine Nachfrage beim Versicherer.

Wichtig ist auch hier die Zulassung. Wer mit einem manipulierten oder nicht strassenzugelassenen Fahrzeug unterwegs ist, kann zusätzlich zu verkehrsrechtlichen Problemen Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung bekommen.

Unfälle zeigen, warum die Regeln mehr als Formalitäten sind

Die Zahl der E-Trottinette hat im Schweizer Verkehr deutlich zugenommen. Gleichzeitig melden Polizeikorps regelmässig Unfälle mit teilweise schweren Verletzungen.

Im April 2026 wurde beispielsweise in Zürich ein 48-jähriger E-Trottinett-Fahrer bei einer Kollision mit einem Personenwagen schwer verletzt. Einzelne Unfallmeldungen erlauben zwar keine Aussage über das persönliche Risiko jeder Fahrt, zeigen aber, dass die kleinen Fahrzeuge im Mischverkehr nicht unterschätzt werden dürfen.

Die BFU nennt insbesondere Alkohol, fehlenden Helm und Alleinunfälle als wichtige Punkte ihrer Sicherheitsanalyse.

Ein defensiver Fahrstil ist deshalb wesentlich. Dazu gehört, nicht auf dem Vortritt zu bestehen, wenn unklar ist, ob ein Autofahrer das kleine Fahrzeug tatsächlich wahrgenommen hat.

Ein aktuelles Schweizer Video erklärt die Regeln

Die Kantonspolizei Aargau erklärt in ihrem deutschsprachigen Video „Regeln für Trendfahrzeuge“ die Unterschiede verschiedener elektrisch angetriebener Fahrzeuge und ordnet die wichtigsten Verkehrsregeln ein. Der Beitrag stammt aus dem Jahr 2026 und richtet sich ausdrücklich an Menschen, die mit diesen Fahrzeugen im Schweizer Verkehr unterwegs sind.



Eltern sollten beim Kauf besonders genau hinschauen

Elektrische Trendfahrzeuge sprechen Jugendliche stark an. Ein E-Trottinett wirkt einfach, modern und ermöglicht unabhängige Mobilität. Dennoch gelten dieselben physikalischen Risiken wie für Erwachsene.

Vor einem Kauf sollte deshalb zuerst das Alter berücksichtigt werden. Unter 14 Jahren ist die Nutzung eines E-Trottinetts im öffentlichen Strassenverkehr nicht erlaubt. Zwischen 14 und 16 Jahren wird die Kategorie M benötigt.

Hinzu kommt die technische Kontrolle. Besonders günstige Modelle sollten nicht allein anhand von Höchstgeschwindigkeit und Reichweite bewertet werden. Bremsen, Licht, Reifen, Stabilität und Ersatzteilversorgung sind mindestens ebenso wichtig.

Ein belmedia-Test auf motortipps.ch zeigt, dass sich preisgünstige Modelle hinsichtlich Qualität und Alltagstauglichkeit deutlich unterscheiden können. Der Beitrag „E-Trottinett im Test: Welche günstigen Modelle taugen wirklich etwas?“ greift genau diese Unterschiede auf.


Vor dem Kauf eines E-Trottinetts für Jugendliche sollten Eltern neben Alter und Führerausweis auch Bremsen, Beleuchtung, Zulassung und die Beherrschung des Fahrzeugs berücksichtigen.

Worauf beim Kauf eines Trendfahrzeugs geachtet werden sollte

Der erste Blick sollte nicht der Motorleistung gelten, sondern der legalen Nutzung. Wer das Fahrzeug hauptsächlich auf öffentlichen Strassen und Velowegen einsetzen möchte, braucht ein entsprechend zugelassenes Modell.

Danach folgen praktische Kriterien. Bremsen sollten gut dosierbar sein, Licht muss zuverlässig funktionieren und Reifen sollten zum geplanten Untergrund passen. Grössere Luftreifen bieten auf schlechten Strassen häufig mehr Komfort als sehr kleine Vollgummiräder, können dafür aber anfälliger für Pannen sein.

Für Pendler spielen Gewicht und Faltbarkeit eine wichtige Rolle. Bei längeren Strecken werden dagegen Fahrkomfort und Reichweite wichtiger.

Auch Ersatzteile sind ein oft unterschätzter Punkt. Reifen, Bremsbeläge oder Ladegeräte sind Verschleissteile. Ein vermeintliches Schnäppchen kann teuer werden, wenn nach einem Jahr keine passenden Komponenten mehr erhältlich sind.

Die wichtigsten Regeln für E-Trottinette auf einen Blick

Für ein strassenzugelassenes E-Trottinett bis 20 km/h lassen sich die zentralen Punkte knapp zusammenfassen:

  • Unter 14 Jahren ist das Fahren im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt.
  • Von 14 bis 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich.
  • Ab 16 Jahren wird für diese Fahrzeugklasse kein Führerausweis benötigt.
  • Es gelten grundsätzlich die Verkehrsregeln für Velos.
  • Velowege und Velostreifen sind entsprechend der Signalisation zu benutzen.
  • Auf dem Trottoir darf grundsätzlich nicht gefahren werden.
  • Das Fahrzeug ist nur für eine Person vorgesehen.
  • Licht ist auch tagsüber erforderlich.
  • Ein Velohelm ist empfohlen, auch wenn er bei normalen E-Trottinetten nicht allgemein vorgeschrieben ist.
  • Vor dem Kauf sollte die Schweizer Strassenzulassung des konkreten Modells geprüft werden.

Diese Regeln beziehen sich auf reguläre E-Trottinette. Bei schnelleren E-Rollern, E-Bikes oder anderen Fahrzeugtypen gelten teilweise andere Anforderungen.

Fazit: Bei Trendfahrzeugen entscheidet die Fahrzeugklasse über die Freiheit

Elektrische Trendfahrzeuge können kurze Wege erheblich vereinfachen. E-Trottinette sind kompakt, E-Bikes erweitern den Radius und unterschiedliche E-Roller eröffnen weitere Möglichkeiten für die individuelle Mobilität. Die Vielfalt hat jedoch eine Kehrseite: Ähnlich aussehende Fahrzeuge können rechtlich völlig verschieden behandelt werden.

Der wichtigste Schritt erfolgt deshalb bereits vor dem Kauf. Das konkrete Modell muss für den vorgesehenen Einsatz in der Schweiz zugelassen sein. Eine hohe Motorleistung oder Geschwindigkeit ist kein Vorteil, wenn das Fahrzeug anschliessend nur auf Privatgrund genutzt werden darf.

Bei E-Trottinetten sind die Regeln vergleichsweise klar. Sie dürfen höchstens 20 km/h fahren, gehören grundsätzlich auf die gleichen Verkehrsflächen wie Velos und nicht auf das Trottoir. Unter 14 Jahren sind sie im öffentlichen Verkehr tabu, zwischen 14 und 16 Jahren wird der Führerausweis der Kategorie M benötigt. Ein Helm ist nicht generell vorgeschrieben, angesichts des Verletzungsrisikos aber empfehlenswert.

Hoverboards, Solowheels und E-Skateboards sind dagegen nicht automatisch eine weitere Variante des E-Trottinetts. Das ASTRA nennt sie ausdrücklich als Fahrzeuge, die nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind.

Wer Zulassung, Verkehrsregeln und Sicherheit gemeinsam betrachtet, kann die Vorteile der neuen Mobilität sinnvoll nutzen. Dann werden Trendfahrzeuge tatsächlich zu praktischen Alltagsbegleitern statt zu einem teuren Fehlkauf oder vermeidbaren Verkehrsrisiko.

 

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