Falsche Polizei an der Haustür: So erkennen Sie die Betrugsmasche
von belmedia Redaktion Allgemein Bevölkerungsschutz Magazine nachrichtenticker.ch News Organisationen Orte Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Schweiz Sicherheit sicherheit.ch Themen Ⳇ Verbreitung
Betrüger geben sich in der Schweiz zunehmend als Mitarbeitende von Polizei, Behörden oder Banken aus. Besonders perfide sind Fälle, in denen der Kontakt nicht beim Telefonat endet: Die Täter setzen ihre Opfer unter Druck, verschaffen sich teilweise Zugriff auf Computer oder Smartphone und schicken anschliessend Komplizen persönlich an die Haustür, um Bargeld oder Schmuck abzuholen.
Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS warnte bereits im Februar ausdrücklich vor dieser mehrstufigen Masche. In einem gemeldeten Fall gaben sich Betrüger als BACS-Mitarbeitende aus, übernahmen per Fernzugriffssoftware das Mobiltelefon des Opfers, kompromittierten dessen Bankverbindung und liessen später Bargeld sowie Schmuck direkt am Wohnort abholen.
Entscheidend ist deshalb eine einfache Grundregel: Echte Behörden verlangen weder telefonisch die Installation von Fernwartungssoftware noch die Herausgabe von Passwörtern, Einmalcodes, Bargeld oder Wertgegenständen. Wer mit solchen Forderungen konfrontiert wird, sollte das Gespräch abbrechen und die angegebene Behörde selbst über eine offiziell recherchierte Telefonnummer kontaktieren.
Die Masche beginnt häufig mit einem überraschenden Anruf
Typisch ist ein angeblich dringender Anruf.
Die Täter behaupten beispielsweise, dass Bankkonten gefährdet seien, persönliche Daten in einem Strafverfahren aufgetaucht seien oder dass Geld und Schmuck vor Kriminellen geschützt werden müssten.
Dabei geben sie sich etwa als Polizisten, Mitarbeitende einer kantonalen Behörde oder Vertreter einer Bank aus.
Das Ziel besteht darin, möglichst schnell Druck aufzubauen. Die angerufene Person soll keine Zeit erhalten, die Geschichte mit Angehörigen, ihrer Bank oder der echten Polizei zu überprüfen.
Fernzugriff ist ein besonders deutliches Warnsignal
Ein weiterer Schritt besteht häufig darin, das Opfer zur Installation eines Programms wie AnyDesk oder TeamViewer zu bewegen.
Solche Programme sind grundsätzlich legal und werden beispielsweise von IT-Supportdiensten eingesetzt. In falschen Händen ermöglichen sie jedoch weitreichenden Zugriff auf Computer oder Smartphone.
Das BACS weist ausdrücklich darauf hin, dass Banken, Kreditkarteninstitute oder Behörden nie telefonisch verlangen, eine solche Fernwartungssoftware zu installieren.
Hat ein Unbekannter bereits Zugriff auf ein Gerät erhalten, sollte das Programm möglichst rasch entfernt werden. Passwörter von wichtigen Konten werden anschliessend über ein vertrauenswürdiges Gerät geändert.
Wenn plötzlich jemand vor der Haustür steht
Besonders gefährlich wird die Masche, wenn ein angeblicher Polizist, Kurier oder Behördenmitarbeiter persönlich erscheint.
Die Täter behaupten dann beispielsweise, Bargeld oder Schmuck vorübergehend sichern zu müssen.
Genau hier gilt eine klare Grenze: Weder Polizei noch BACS schicken unangekündigt Personen vorbei, um Geld, Schmuck, Bankkarten oder andere Wertgegenstände abzuholen.
Unbekannte Personen sollten deshalb nicht in die Wohnung gelassen werden.
Bestehen Zweifel, wird die Tür geschlossen beziehungsweise gar nicht erst geöffnet. Anschliessend kann über die Polizeinummer 117 abgeklärt werden, ob tatsächlich ein Einsatz oder eine Kontaktaufnahme vorliegt.
Geheimhaltung ist fast immer ein Alarmsignal
Betrüger versuchen häufig, ihr Opfer zu isolieren.
Sätze wie «Sprechen Sie mit niemandem darüber», «Informieren Sie Ihre Familie nicht» oder «Die Bankmitarbeiter könnten beteiligt sein» dienen dazu, eine unabhängige Kontrolle zu verhindern.
Das BACS nennt solche Aufforderungen zur Geheimhaltung ausdrücklich als Warnsignal.
Echte Behörden haben keinen Grund, Privatpersonen daran zu hindern, sich bei Angehörigen, ihrer Bank oder einer Polizeistelle rückzuversichern.
Je grösser der Zeitdruck und je stärker die Aufforderung zur Geheimhaltung, desto wichtiger ist es, das Gespräch sofort zu beenden.
Was tun, wenn bereits Daten oder Geld übergeben wurden?
Wer bereits Kreditkarteninformationen preisgegeben hat, sollte den Kartenanbieter unverzüglich kontaktieren und die Karte sperren lassen.
Wurde eine Überweisung ausgelöst, sollte sofort die eigene Bank informiert werden. Je nach Zeitpunkt kann eine Transaktion unter Umständen noch gestoppt werden.
Nach der Installation einer Fernzugriffssoftware empfiehlt das BACS, diese zu entfernen und alle Passwörter zu ändern, die auf dem betroffenen Gerät verwendet wurden.
Bei einem finanziellen Schaden ist zudem eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll.
Auch wer nur beinahe Opfer geworden ist, kann einen Betrugsversuch dem BACS melden. Solche Meldungen helfen dabei, neue Vorgehensweisen frühzeitig zu erkennen.
Ein kurzer Gegencheck verhindert oft den Schaden
Die wichtigste Schutzmassnahme ist nicht kompliziert: Die Kommunikation wird unterbrochen und unabhängig neu begonnen.
Wer beispielsweise einen angeblichen Polizeianruf erhält, beendet das Gespräch und sucht die Telefonnummer der zuständigen Polizeistelle selbst heraus.
Dasselbe gilt bei Bankanrufen.
Dabei sollte keine Nummer verwendet werden, die der Anrufer selbst nennt oder per Nachricht verschickt.
Auch bekannte Telefonnummern auf dem Display bieten keine absolute Sicherheit, weil angezeigte Rufnummern technisch manipuliert werden können.
Weitere praktische Hinweise zum Umgang mit digitalen Betrugsversuchen finden Sie auch in unserem Beitrag Online-Falle statt Schnäppchen: So erkennen Sie Betrüger, bevor Ihr Geld weg ist.
- Ein unerwarteter Anruf behauptet, Geld, Konto oder Identität seien akut gefährdet.
- Sie sollen Fernwartungssoftware installieren oder Zugangscodes nennen.
- Es wird verlangt, über das Gespräch zu schweigen.
- Sie sollen Bargeld, Schmuck oder Bankkarten an eine Person übergeben.
- Der Anrufer setzt Sie unter starken Zeitdruck oder droht mit Konsequenzen.
Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert