Schweiz verbietet Import tierquälerischer Pelze – ein Meilenstein im Tierschutz

Am 28. Mai 2025 hat der Bundesrat ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze beschlossen. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen solche Produkte nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden.

Zudem treten neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel in Kraft, die Konsumentinnen und Konsumenten über die Produktionsmethoden informieren sollen.

Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze

Mit dem neuen Verbot dürfen Pelze, die unter besonders grausamen Bedingungen wie Käfighaltung auf Gitterböden oder der Jagd mit Tellereisen produziert wurden, nicht mehr in die Schweiz importiert werden.

Die Schweiz ist damit das erste Land Europas, das ein solches Verbot einführt.

Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und der Zürcher Tierschutz begrüssen diesen Schritt als bedeutendes Signal für mehr Tierschutz und eine ethischere Konsumkultur.

Allerdings kritisieren sie, dass der Einsatz grausamer Totschlagfallen nicht als tierquälerisch gilt und somit das Fell von auf diese Weise getöteten Tieren weiterhin importiert werden darf.

Sie fordern eine breitere Auslegung des Begriffs «tierquälerisch», um solche Schlupflöcher zu schliessen.

Neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel

Ebenfalls ab dem 1. Juli 2025 müssen bestimmte tierische Lebensmittel gekennzeichnet werden, wenn sie aus Produktionsmethoden stammen, die in der Schweiz verboten sind.

Dazu gehören:

  • Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast
  • Fleisch, Eier und Milch von Tieren, bei denen schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden, wie Kastration, Enthornung oder Schnabelkürzen
  • Betäubungslos gewonnene Froschschenkel

Diese Deklarationspflicht gilt für alle Verkaufskanäle, einschliesslich Gastronomie und Detailhandel, und muss schriftlich erfolgen.

Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten transparente Informationen zur Produktionsweise zu bieten und ihnen somit fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.


Neue Deklarationspflichten ab 1. Juli 2025

  • Leber/Fleisch von Gänsen und Enten: Stopfmast
  • Fleisch/Eier/Milch: Schmerzliche Eingriffe ohne Betäubung
  • Froschschenkel: Gewinnung ohne Betäubung


Kritik an unzureichender Regulierung von Stopfleber

Obwohl das sogenannte «Stopfen» – die Zwangsfütterung von Enten und Gänsen – in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten ist, bleibt der Import von Stopfleber weiterhin erlaubt. Tierschutzorganisationen sehen hierin einen tierschutzpolitischen Widerspruch und fordern ein konsequentes Importverbot für solche Produkte. Eine entsprechende Volksinitiative befindet sich derzeit im parlamentarischen Prozess.


Über VIER PFOTEN

VIER PFOTEN ist eine internationale Tierschutzorganisation, die sich für Tiere unter direktem menschlichen Einfluss einsetzt. Gegründet 1988 in Wien, betreibt die Organisation heute Büros und Schutzzentren in zahlreichen Ländern weltweit. In der Schweiz ist VIER PFOTEN unter anderem Kooperationspartner des Arosa Bärenlands, dem ersten Bärenschutzzentrum des Landes.


 

Quelle: Tierwelt.news-Redaktion / VIER PFOTEN
Bildquelle: VIER PFOTEN