Sicherheit bei Sportanlässen: Wer bezahlt und wer trägt die Verantwortung?
von belmedia Redaktion Allgemein Alltag Bevölkerungsschutz events24.ch familie.ch Fussball Magazine nachrichtenticker.ch News Orte Regionen Schweiz Schweiz Sicherheit sicherheit.ch Sport Tennis Themen Ⳇ Verbreitung
Wenn Tausende Menschen ein Fussballstadion besuchen, an einem Marathon teilnehmen oder ein Schwingfest verfolgen, steht hinter dem Anlass eine umfangreiche Sicherheitsorganisation. Doch wer bezahlt die Sicherheitskräfte, wer kommt für Polizeieinsätze auf und wer haftet bei einem Unfall? In der Schweiz liegt die Verantwortung grundsätzlich beim Veranstalter, während Polizei und Behörden eigene gesetzliche Aufgaben übernehmen. Wie die Kosten verteilt werden, hängt insbesondere von der Art des Anlasses und den kantonalen Vorschriften ab.
Ob Fussballmatch, Eishockeyspiel, Radrennen oder Turnfest: Sicherheitskonzepte müssen auf die jeweiligen Gefahren abgestimmt sein. Dazu gehören Besucherkontrollen, Fluchtwege, Rettungszufahrten, Sanitätsdienste und die Zusammenarbeit mit der Polizei. Bei grösseren Veranstaltungen können zusätzliche Auflagen hinzukommen. Ein Sicherheitsdienst übernimmt dabei operative Aufgaben, entbindet den Veranstalter aber nicht automatisch von seiner Verantwortung.
Besonders häufig wird in der Schweiz über die Finanzierung von Polizeieinsätzen bei Profisportveranstaltungen diskutiert. Während private Sicherheitsdienste normalerweise aus dem Veranstaltungsbudget bezahlt werden, gelten für Polizeikosten unterschiedliche kantonale und kommunale Regelungen. Auch bei Unfällen ist die Zuständigkeit nicht immer offensichtlich: Neben dem Veranstalter können unter bestimmten Voraussetzungen Sicherheitsunternehmen, Anlagenbetreiber oder weitere Beteiligte haften.
Der Veranstalter trägt die Hauptverantwortung
Grundsätzlich muss der Organisator dafür sorgen, dass sein Anlass unter angemessenen Sicherheitsbedingungen durchgeführt werden kann.
Er muss mögliche Risiken erkennen, bewerten und geeignete Massnahmen festlegen. Dabei geht es nicht nur um Ausschreitungen oder Gewalt.
Auch überfüllte Eingänge, blockierte Fluchtwege, instabile Tribünen, Unwetter oder medizinische Notfälle gehören zur Sicherheitsplanung.
Das gilt grundsätzlich für einen kleinen Vereinsanlass ebenso wie für ein grosses Sportereignis. Umfang und Ausgestaltung der Massnahmen unterscheiden sich jedoch erheblich.
Was übernimmt der private Sicherheitsdienst?
Bei grösseren Veranstaltungen beauftragen Organisatoren häufig professionelle Sicherheitsunternehmen.
Deren Mitarbeitende kontrollieren beispielsweise Eintrittskarten, überwachen Zugänge, betreuen Zuschauerbereiche und unterstützen bei einer geordneten Räumung.
Im Stadion kann die Sicherheitsorganisation beim Heimklub beziehungsweise Anlagenbetreiber angesiedelt sein.
Die Beauftragung eines Unternehmens verlagert jedoch nicht sämtliche Pflichten. Der Veranstalter muss insbesondere dafür sorgen, dass die Aufgaben sinnvoll verteilt und die beteiligten Stellen koordiniert werden.
Wann ist die Polizei zuständig?
Die Polizei übernimmt hoheitliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dazu gehören beispielsweise die Gefahrenabwehr, das Einschreiten bei Straftaten und erforderliche polizeiliche Massnahmen im öffentlichen Raum.
Bei einem Hochrisikospiel können Polizeikräfte im Stadionumfeld, an Bahnhöfen, auf Zufahrtsstrassen oder bei Fanbewegungen eingesetzt werden.
Private Sicherheitskräfte besitzen nicht dieselben gesetzlichen Befugnisse wie die Polizei. Beide Seiten müssen ihre Einsätze deshalb aufeinander abstimmen.
Wer bezahlt die Polizeikosten?
Diese Frage lässt sich in der Schweiz nicht mit einer einzigen landesweiten Regel beantworten.
Die Finanzierung richtet sich nach den jeweiligen kantonalen und kommunalen Rechtsgrundlagen. Je nach Situation können Veranstalter für besondere Polizeileistungen Gebühren bezahlen müssen.
Andere polizeiliche Aufgaben werden aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Entscheidend ist auch, ob der Einsatz zur allgemeinen öffentlichen Sicherheit gehört oder durch eine konkrete Veranstaltung zusätzliche Massnahmen erforderlich werden.
Der Kanton Zug beispielsweise sieht gesetzliche Regelungen für sicherheitsrelevante Veranstaltungen und die Kosten bestimmter Massnahmen vor.
Eine automatische vollständige Überwälzung sämtlicher Polizeikosten auf jeden Sportveranstalter gibt es dagegen nicht.
Bei Fussball und Eishockey gelten besondere Regeln
Für Fussball- und Eishockeyspiele der höchsten Männerligen enthält das einschlägige Hooligan-Konkordat besondere Bewilligungs- und Sicherheitsbestimmungen.
Die zuständigen Behörden können unter anderem Zutrittskontrollen, bauliche Massnahmen, Vorgaben zum Ticketverkauf oder zusätzliche Sicherheitskräfte verlangen.
Auch tiefere Ligen und andere Sportarten können unter bestimmten Voraussetzungen betroffen sein.
Die konkrete Anwendung richtet sich nach der jeweils geltenden kantonalen Rechtslage.
Wer haftet, wenn Zuschauer verletzt werden?
Kommt es bei einer Veranstaltung zu einem Unfall, wird untersucht, welche Sicherheits- und Sorgfaltspflichten bestanden und ob diese verletzt wurden.
Denkbar sind beispielsweise ein unzureichend gesicherter Zuschauerbereich, gefährliche Engstellen oder ein mangelhaft unterhaltener Zugang.
Je nach Ursache können neben dem Veranstalter auch ein Anlagenbetreiber, ein Sicherheitsunternehmen oder weitere Verantwortliche betroffen sein.
Eine Haftpflichtversicherung kann finanzielle Folgen bestimmter Schäden abdecken. Sie ersetzt aber weder die Sicherheitsplanung noch die Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
Auch kleine Vereine müssen vorausdenken
Für ein Jugendturnier oder einen regionalen Laufwettbewerb ist nicht automatisch ein umfangreicher professioneller Sicherheitsdienst erforderlich.
Trotzdem müssen die Verantwortlichen angemessene Vorkehrungen treffen.
Wichtig sind insbesondere erreichbare Rettungswege, klar bezeichnete Kontaktpersonen, eine ausreichende Erste-Hilfe-Organisation und sichere Bereiche für Zuschauer.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen kommen Verkehrsregelungen und behördliche Bewilligungen hinzu.
Die Sicherheitsorganisation im Verein beginnt deshalb bereits lange vor dem eigentlichen Anlass.
Klare Zuständigkeiten schützen alle Beteiligten
Besonders wichtig ist die Abstimmung zwischen Veranstalter, Anlagenbetreiber, Sicherheitsdienst, Polizei und Rettungsorganisationen.
Vor dem Anlass muss feststehen, wer bei einem medizinischen Notfall alarmiert, wer eine Räumung veranlasst und wer den Betrieb bei einer gefährlichen Wetterlage unterbrechen darf.
Nur wenn diese Abläufe bekannt sind, können die Beteiligten im Ernstfall schnell und koordiniert handeln.
Quelle: belmedia-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild – Titelbild – KI-generiert