Vogelschlag verhindern: Wie Flughäfen Sicherheit und Wildtierschutz verbinden

Vögel gehören zur Umgebung eines Flughafens. Gerät ein Schwarm jedoch in die Flugbahn einer startenden Maschine, wird aus Natur innerhalb von Sekunden ein Sicherheitsrisiko. Flughäfen versuchen deshalb nicht, jedes Tier zu vertreiben. Sie erfassen gezielt, welche Arten wann und wo gefährlich werden können.

Hinter dieser Aufgabe steckt ein ausgefeiltes Wildtiermanagement. Fachleute beobachten Tiere, gestalten Grünflächen, kontrollieren Gewässer, beseitigen Futterquellen und vergrämen einzelne Vögel. Jeder Zwischenfall liefert neue Daten. So entsteht ein Sicherheitssystem, das laufend an Jahreszeit, Wetter, Vogelzug und örtliche Gegebenheiten angepasst wird.

Wie häufig kommt es in der Schweiz zu Wildtierkollisionen?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL registrierte 2024 auf Schweizer Flugplätzen und im Schweizer Luftraum 388 Kollisionen mit Wildtieren. Das entspricht 3,3 Vorfällen pro 10’000 Flugbewegungen. Im Vorjahr waren es 2,8 gewesen.

Mehr als 98 Prozent dieser Zusammenstösse betrafen Vögel. Andere Wildtiere machten lediglich rund zwei Prozent aus. Dabei kann es sich beispielsweise um Füchse, Hasen oder andere Säugetiere handeln, die auf eine Piste oder einen Rollweg gelangen.

Die meisten gemeldeten Kollisionen hatten kaum Auswirkungen. Bei fünf Prozent entstand nach Angaben des BAZL ein Schaden am Flugzeug. Weniger als ein Prozent der Fälle wurde als schwerwiegend eingestuft. Trotzdem darf das Risiko nicht unterschätzt werden. Ein einzelner grosser Vogel oder ein dichter Schwarm kann ein Triebwerk, die Cockpitscheibe, die Tragflächenvorderkante oder andere Bauteile beschädigen.

Auffällig ist der Ort der Ereignisse: Über 90 Prozent geschahen im Flugplatzumfeld, also beim Anflug, bei der Landung oder beim Start. Genau dort fliegen Maschinen vergleichsweise tief und schnell durch den Lebensraum der Tiere. Fast drei Viertel der Kollisionen ereigneten sich 2024 im zweiten und dritten Quartal. Mit 66 Fällen bildete der Juli den Jahreshöchstwert.

Nicht jeder Vogel bedeutet dasselbe Risiko

Ein Spatz am Rand des Geländes wird anders beurteilt als ein Schwarm Gänse in der Nähe der Piste. Für das Risikoprofil spielen mehrere Faktoren zusammen:

  • Grösse und Gewicht der Tierart
  • Anzahl der Tiere und Bildung von Schwärmen
  • Häufigkeit ihres Auftretens
  • Flughöhe und typische Flugrichtung
  • Aufenthaltsort innerhalb des Flughafengeländes
  • Tages- und Jahreszeit
  • bisherige Kollisionen und entstandene Schäden

Die europäischen Vorgaben verlangen deshalb eine artspezifische Risikobeurteilung. Fachleute müssen wissen, welche Tiere sich auf dem Gelände befinden, wie sie sich verhalten und welche Schäden vergleichbare Kollisionen verursacht haben. Die blosse Gesamtzahl der beobachteten Vögel reicht als Bewertungsgrundlage nicht aus.

Ein gutes Wildtiermanagement konzentriert seine Ressourcen auf Arten, die besonders häufig vorkommen oder bei einer Kollision erhebliche Schäden verursachen könnten. Dazu braucht es geschulte Mitarbeiter, die Vögel auch aus grösserer Entfernung sicher bestimmen können.


Krähen auf einem Rollwegschild wirken zunächst harmlos. Für das Wildtiermanagement zählen jedoch Art, Anzahl, genauer Standort und Verhalten der Tiere. Erst diese Angaben zeigen, ob eine Beobachtung zum unmittelbaren Sicherheitsproblem werden könnte oder lediglich dokumentiert werden muss.

Die wichtigste Massnahme beginnt beim Lebensraum

Vögel halten sich dort auf, wo sie Nahrung, Wasser, Ruheplätze oder geeignete Nistmöglichkeiten finden. Genau an diesen Punkten setzt das vorbeugende Habitatmanagement an. Flughäfen untersuchen, welche Bestandteile des Geländes bestimmte Tierarten anziehen.

Dazu gehören stehende Gewässer, schlecht entwässerte Mulden, offene Abfallstellen, Beeren tragende Pflanzen, frisch gemähte Flächen oder ein grosses Angebot an Mäusen und Insekten. Auch landwirtschaftliche Arbeiten können die Situation kurzfristig verändern. Beim Pflügen oder Mähen werden beispielsweise Würmer, Insekten und Kleinsäuger leichter erreichbar. Das zieht wiederum Möwen, Krähen oder Greifvögel an.

Die Lösung besteht allerdings nicht darin, das gesamte Flughafengelände möglichst kurz zu mähen. Am Flughafen Zürich werden viele betriebliche Freiflächen als Langgraswiesen bewirtschaftet. Hohes Gras erschwert Greifvögeln die Sicht auf Mäuse. Schwarmvögel können schlechter landen und verlieren den freien Überblick, den sie auf kurz geschnittenen Flächen suchen.

Zürich zeigt zugleich, dass Flugsicherheit und Naturschutz miteinander vereinbar sein können. Mehr als die Hälfte des Flughafenareals ist nicht überbaut. Zwischen zwei Pisten liegt das 74 Hektaren grosse Naturschutzgebiet Klotener Riet. Rund 34 Hektaren davon sind Flachmoorflächen von nationaler Bedeutung. Die Pflege der geschützten Flächen wird mit der kantonalen Naturschutzfachstelle abgestimmt.

Selbst kleine Eingriffe können eine Wirkung entfalten. In Zürich werden beispielsweise Wiesel gefördert. Sie jagen Mäuse und verringern damit indirekt das Nahrungsangebot für Greifvögel. Solche Massnahmen funktionieren allerdings nur, wenn sie zur örtlichen Tierwelt passen. Eine Methode, die an einem Flughafen erfolgreich ist, muss andernorts nicht dieselbe Wirkung haben.

Patrouillen erkennen Veränderungen frühzeitig

Auch ein sorgfältig gestaltetes Gelände bleibt Teil der Natur. Deshalb kontrollieren ausgebildete Mitarbeiter die Pisten, Rollwege und angrenzenden Flächen regelmässig. Sie halten fest, welche Tierart wo beobachtet wurde, wie viele Tiere anwesend waren und welche Massnahme ergriffen wurde.

Diese Protokolle zeigen mit der Zeit klare Muster. Vielleicht sammeln sich Möwen bevorzugt nach starken Regenfällen in einer bestimmten Geländemulde. Möglicherweise erscheinen Greifvögel nach dem Mähen häufiger. Oder während des Vogelzugs entstehen zu bestimmten Tageszeiten wiederkehrende Flugbewegungen über dem Areal.

Die gewonnenen Daten beeinflussen den Einsatzplan. Kontrollen lassen sich verstärken, Mahdtermine anpassen und besonders gefährdete Bereiche gezielter überwachen. Die internationale Leitlinie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA empfiehlt, neben den Kollisionen auch lebende Tiere und die Wirkung jeder Vergrämungsmassnahme zu dokumentieren.


Wildtierkontrolle ist tägliche Beobachtungsarbeit. Mitarbeiter fahren festgelegte Bereiche ab, bestimmen Arten und dokumentieren deren Verhalten. Bleibt ein Vogel trotz einer Massnahme an Ort und Stelle oder kehrt rasch zurück, muss die Methode angepasst werden.

Wie Vögel von der Piste vertrieben werden

Befinden sich riskante Tiere in einem sicherheitsrelevanten Bereich, kommt die aktive Vergrämung zum Einsatz. Dafür stehen je nach Flughafen, Tierart und Situation verschiedene Mittel zur Verfügung. Verwendet werden beispielsweise Warn- und Vertreibungslaute, synthetische Geräusche, pyrotechnische Signale oder spezielle Laser.

Solche Hilfsmittel dürfen im sensiblen Flughafenbetrieb nur von ausgebildetem Personal und nach klaren Verfahren eingesetzt werden. Die Mitarbeiter müssen sich mit der Flugsicherung abstimmen und darauf achten, dass weder Flugzeuge noch Menschen gefährdet werden. Beim Einsatz eines Lasers gelten besonders strenge Sicherheitsregeln.

Entscheidend ist die Reaktion der Tiere. Vögel können sich an wiederkehrende, folgenlose Geräusche gewöhnen. Deshalb reicht es nicht, automatisch immer denselben Ton abzuspielen. Fachleute wechseln die Methode, nähern sich den Tieren aus einer geeigneten Richtung und kontrollieren, ob sie den Gefahrenbereich tatsächlich verlassen.

Wie aufwendig das sein kann, zeigt Genève Aéroport. Laut seinem Nachhaltigkeitsbericht 2024 ist dort eine elfköpfige Einheit für die Verhütung von Wildtierkollisionen tätig. Sie ist fortlaufend auf dem Vorfeld präsent und arbeitet unter anderem mit akustischen Signalen, pyrotechnischen Mitteln und Lasern. Der Flughafen meldete für 2024 eine Rate von 4,08 Wildtierkollisionen pro 10’000 Flugbewegungen.

Auch Säugetiere müssen draussen bleiben

Der Begriff Vogelschlag greift eigentlich zu kurz. Flughäfen müssen sämtliche Wildtiere berücksichtigen, die ein Flugzeug gefährden könnten. Säugetiere stellen vor allem auf der Piste und den Rollwegen ein Risiko dar.

Geschlossene und regelmässig kontrollierte Zäune sind deshalb ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Tore, Durchlässe und Entwässerungsanlagen dürfen keine unbemerkten Zugänge bieten. Spuren, Kot oder beschädigte Zaunabschnitte geben Hinweise darauf, dass Tiere ins Areal gelangt sind.

Welche Arten relevant sind, hängt stark vom Standort ab. Ein Flughafen in einer dicht bebauten Umgebung hat andere Herausforderungen als ein regionaler Flugplatz neben Wald, Ackerland oder einem See. Ein standardisiertes Konzept ohne lokale Bestandsaufnahme wäre deshalb unzureichend.

Das Umfeld gehört zur Risikobeurteilung

Wildtiere respektieren keine Grundstücksgrenzen. Ein See, eine Deponie, ein Landwirtschaftsbetrieb oder eine neu angelegte Wasserfläche ausserhalb des Zauns kann die Flugbewegungen von Vögeln über dem Flughafen verändern.

Die EASA sieht deshalb vor, dass ein Wildtiermanagementprogramm je nach Situation ein Gebiet von ungefähr 13 Kilometern beziehungsweise sieben nautischen Meilen um den Flugplatzbezugspunkt berücksichtigen kann. Das bedeutet nicht, dass der Flughafen in diesem gesamten Umkreis über das Land verfügen darf. Er muss jedoch relevante Entwicklungen beobachten und mit Gemeinden, Grundeigentümern, Landwirtschaft, Naturschutzstellen und weiteren Behörden zusammenarbeiten.

Besonders wichtig sind die An- und Abflugrichtungen. Neue Gewässer, offene Abfälle oder bestimmte Nutzungsänderungen können dort zusätzliche Tierbewegungen auslösen. Gute Prävention beginnt daher häufig bereits bei der Raumplanung.

Was nach einem vermuteten Vogelschlag geschieht

Hört eine Cockpitbesatzung einen Schlag, treten ungewöhnliche Vibrationen auf oder werden nach der Landung Spuren entdeckt, beginnt eine geregelte Abklärung. Je nach Situation werden Flugzeug, Triebwerke und betroffene Bauteile technisch untersucht. Gleichzeitig kann das Flughafenpersonal die Piste nach Federn oder anderen Überresten absuchen.

Die Bestimmung der Tierart ist für die weitere Prävention wertvoll. Ist mit blossem Auge keine eindeutige Zuordnung möglich, können Federn oder Gewebe fachlich untersucht werden. Die Information fliesst anschliessend in die Risikobeurteilung ein.

Sicherheitsrelevante Ereignisse, die unter die gesetzliche Meldepflicht fallen, müssen in der Schweiz innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme an das BAZL gemeldet werden. Unfälle und schwere Vorfälle sind unverzüglich der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST zu melden.


Nach einem vermuteten Vogelschlag entscheidet die zuständige technische Fachstelle, welche Kontrollen am Flugzeug erforderlich sind. Spuren am Triebwerk oder an anderen Bauteilen helfen zudem, den Vorfall zu rekonstruieren und die beteiligte Tierart möglichst genau zu bestimmen.

Mehr gemeldete Fälle bedeuten nicht automatisch schlechtere Arbeit

Die Zahl der registrierten Kollisionen muss vorsichtig interpretiert werden. Eine hohe Melderate kann auch auf eine aufmerksame Sicherheitskultur und eine gründliche Dokumentation hinweisen. Ebenso können Flugbewegungen, Jahreszeit, Wetter oder Änderungen bei den Tierbeständen das Ergebnis beeinflussen.

Für die Beurteilung eines Flughafens sind deshalb weitere Fragen wichtig: Welche Arten waren beteiligt? Wo geschahen die Kollisionen? Entstanden Schäden? Waren Schwärme betroffen? Welche Gegenmassnahmen wurden eingeleitet? Und zeigt sich über mehrere Jahre ein belastbares Muster?

Auch die Zahl erfolgreich vertriebener Vögel allein wäre kein sinnvoller Leistungsnachweis. Wirklich wirksam ist ein Programm, wenn gefährliche Tiere möglichst selten in die kritischen Bereiche gelangen und erkannte Risiken systematisch reduziert werden.

Wildtierschutz und Flugsicherheit sind kein Widerspruch

Professionelles Wildtiermanagement hat nicht das Ziel, möglichst viele Tiere zu beseitigen. Es soll gefährliche Begegnungen verhindern. Dafür werden zuerst Lebensräume angepasst, Futterquellen reduziert und Tiere aus kritischen Bereichen vertrieben.

Weitergehende Eingriffe dürfen nur im Rahmen der geltenden Tier-, Jagd- und Naturschutzbestimmungen erfolgen. Bei geschützten Arten sind die zuständigen Fachstellen einzubeziehen. Gerade das Beispiel Zürich zeigt, dass wertvolle Lebensräume im Flughafengelände erhalten werden können, wenn Pflege, Naturschutz und Betriebssicherheit eng koordiniert sind.

Video-Tipp: Unterwegs mit dem Wildlife Control Team

Wie vielfältig die tägliche Arbeit zwischen Piste, Tierbeobachtung und Einsatzplanung ist, zeigt dieser Beitrag des Flughafens Frankfurt. Er begleitet das dortige Wildlife Control Team bei seinen Kontrollen.



Fazit

Vogelschlag lässt sich nicht vollständig ausschliessen. Flughäfen können das Risiko jedoch deutlich begrenzen. Entscheidend sind aktuelle Tierdaten, geschultes Personal, ein passendes Grünflächenmanagement und eine lückenlose Auswertung gemeldeter Ereignisse.

Die sichtbare Vergrämung auf der Piste ist dabei lediglich der letzte Schritt. Die eigentliche Prävention beginnt früher: bei der Gestaltung von Wiesen und Gewässern, der Kontrolle von Futterquellen und der Zusammenarbeit mit dem Umfeld. Erfolgreiches Wildtiermanagement schützt damit Flugzeuge, Reisende und Tiere zugleich.

 

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