Gas- und Elektrogrills sicher nutzen: Schutz bei Trockenheit, auf Balkon und im Garten
von belmedia Redaktion #Schweizweit Allgemein Alltag Draussen Elektro Elektronik elterntipps.ch Ernährung Essen & Trinken Familie Familienleben Freizeit Garten gartenaktuell.ch gourmetnews.ch gourmettipp.ch Haus Haushalt Haushaltsgeräte hometipp.ch Inspiration Jahreszeiten Kulinarik Lifestyle Magazine nachrichtenticker.ch News Orte Regionen Schweiz Schweiz Sicherheit Sommer Technik Terrasse & Balkon Themen Tipps Trends wohnenaktuell.ch xund24.ch Zubehör Ⳇ Verbreitung
Gas- und Elektrogrills gelten häufig als sichere Alternative zum Holzkohlegrill. Ganz ungefährlich sind sie jedoch nicht. Gas, Elektrizität, heisses Fett und hohe Temperaturen können Brände, Verbrennungen oder andere schwere Unfälle verursachen.
Besonders bei grosser Waldbrandgefahr entscheidet zudem nicht die Grillart allein darüber, was erlaubt ist. Ausschlaggebend ist die aktuelle Verfügung der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie vor dem Grillieren prüfen sollten und wie sich Gas- und Elektrogrills sicher betreiben lassen.
Feuerverbot: Die örtliche Verfügung entscheidet
Die Waldbrand-Gefahrenstufen des Bundes vermitteln einen Überblick über die aktuelle Situation. Konkrete Massnahmen wie Feuerverbote fallen jedoch in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Deshalb können in zwei benachbarten Regionen unterschiedliche Regeln gelten.
Manche Verfügungen erlauben Gas- und Elektrogrills auf befestigten Flächen innerhalb des Siedlungsgebiets, sofern sie sachgemäss verwendet und ständig beaufsichtigt werden. Andere Verbote schliessen zeitweise auch diese Geräte ein. Eine Erlaubnis für den eigenen Garten bedeutet zudem nicht automatisch, dass derselbe Grill im Wald, an einem Waldrand, auf einem Rastplatz oder in einer öffentlichen Parkanlage benutzt werden darf.
Prüfen Sie deshalb unmittelbar vor dem Grillieren die amtlichen Informationen. Entscheidend ist der genaue Wortlaut der aktuell geltenden Verfügung. Eine Übersicht über die Waldbrandgefahr und geltende Feuerverbote hilft bei der ersten Einordnung. Massgebend bleiben jedoch die Anweisungen der zuständigen Behörde vor Ort.
Gas oder Strom: Zwei Grillarten mit unterschiedlichen Risiken
Ein Gasgrill erzeugt eine offene Flamme. Tritt unkontrolliert Gas aus, kann sich ein zündfähiges Gemisch bilden. Beschädigte Schläuche, ungeeignete Druckregler, undichte Anschlüsse oder eine falsch gelagerte Gasflasche erhöhen das Risiko zusätzlich.
Ein Elektrogrill benötigt weder eine Gasflasche noch eine offene Gasflamme. Seine Heizspirale und die Grillfläche werden dennoch sehr heiss. Herabtropfendes Fett kann sich entzünden. Hinzu kommen elektrische Risiken durch beschädigte Kabel, ungeeignete Verlängerungen, Feuchtigkeit oder mangelhaft abgesicherte Steckdosen.
Beide Gerätearten müssen deshalb wie eine offene Wärmequelle behandelt werden. Der Elektrogrill ist nicht automatisch harmlos, nur weil keine Flamme sichtbar ist.
Der Standort entscheidet über die Sicherheit
Der Grill braucht einen festen, ebenen und nicht brennbaren Untergrund. Geeignet sind beispielsweise Betonplatten oder ein stabiler Steinboden. Auf trockenem Gras, zwischen Sträuchern oder direkt auf einem Holzboden kann bereits die abgestrahlte Wärme zum Problem werden.
Die Suva empfiehlt für Gasgrills einen Abstand von mindestens einem Meter zu brennbaren Gegenständen. In der Praxis sollten Sie dabei nicht nur an die Hauswand denken. Auch Gartenmöbel, Sonnenschirme, Markisen, Sichtschutzmatten, Holzzäune, Polster, Vorhänge und ausgetrocknete Pflanzen können Feuer fangen.
Auf einem Balkon darf der Grill keine Fluchtwege versperren. Die heissen Abgase dürfen nicht unmittelbar gegen eine Fassade, ein Vordach oder eine Markise strömen. Hausordnung und Mietvertrag können zusätzliche Einschränkungen vorsehen.
Gasgrills gehören ausschliesslich ins Freie. Garagen, Wintergärten, Zelte und geschlossene Gartenhäuser sind keine geeigneten Grillplätze. Dort können sich Gas und gesundheitsschädliche Verbrennungsgase ansammeln.
Den Gasgrill vor jedem Einsatz kontrollieren
Ein kurzer Sicherheitscheck dauert nur wenige Minuten. Kontrollieren Sie zunächst Schlauch, Druckregler und Anschlüsse. Der Schlauch darf weder spröde noch rissig oder gequetscht sein. Beschädigte Teile müssen vor der nächsten Benutzung ersetzt werden.
Für die Dichtigkeitskontrolle eignet sich Seifenwasser oder ein dafür vorgesehenes Lecksuchspray. Bilden sich nach dem Öffnen der Gaszufuhr Blasen an einem Anschluss, ist die Verbindung undicht. Verwenden Sie zur Suche nach einem Leck niemals ein Feuerzeug oder ein Streichholz.
Flasche, Regler und Anschluss müssen zum in der Schweiz verwendeten System und zum jeweiligen Grill passen. Die Suva warnt ausdrücklich davor, ausländische Gasflaschen und Regler mit nicht passenden Schweizer Komponenten zu kombinieren. Auch wenn sich zwei Teile scheinbar zusammenschrauben lassen, bedeutet das nicht, dass die Verbindung technisch sicher und dicht ist.
Die Gasflasche steht aufrecht und gut zugänglich neben dem Grill. Sie gehört nicht unter eine heisse Grillwanne und nicht in die Nähe stark erwärmter Bauteile. Beim Anzünden bleibt der Deckel geöffnet. Zündet der Grill nicht sofort, wird die Gaszufuhr geschlossen. Lassen Sie das ausgeströmte Gas bei geöffnetem Deckel mehrere Minuten entweichen, bevor Sie einen neuen Versuch unternehmen.
Riecht es nach Gas, schliessen Sie das Flaschenventil, sofern dies gefahrlos möglich ist. Vermeiden Sie Flammen, Zigaretten und elektrische Schalter in der Nähe. Bei unmittelbarer Gefahr gilt: Abstand halten und die Feuerwehr unter 118 alarmieren.
Gasflaschen richtig lagern
Flüssiggas ist schwerer als Luft. Entweicht es, kann es sich in tiefer liegenden oder schlecht belüfteten Räumen sammeln. Gasflaschen gehören daher weder in den Keller noch in einen Schacht oder einen anderen Raum unterhalb des Bodenniveaus.
Bewahren Sie die Flasche aufrecht an einem gut belüfteten Ort im Freien auf. Sie sollte vor direkter Sonneneinstrahlung und grosser Hitze geschützt sein. Das Ventil muss geschlossen und die Schutzvorrichtung gemäss Herstellerangaben angebracht sein. Auch vermeintlich leere Flaschen können noch Gas enthalten und sind entsprechend vorsichtig zu behandeln.
Elektrogrill: Kabel, Steckdose und Feuchtigkeit prüfen
Verwenden Sie im Freien nur einen Elektrogrill, der vom Hersteller ausdrücklich für diesen Einsatz vorgesehen ist. Das Stromkabel, der Stecker und das Gehäuse müssen unbeschädigt sein. Gequetschte Leitungen, gebrochene Isolierungen oder verfärbte Stecker sind Warnzeichen. Ein defektes Gerät gehört zur Reparatur in einen Fachbetrieb.
Für Geräte im Freien ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter, kurz FI oder RCD, besonders wichtig. In älteren Gebäuden kann ein solcher Schutz an einzelnen Steckdosen fehlen. Ein geeigneter mobiler FI-Schutzstecker kann hier zusätzlichen Schutz bieten. Bei Zweifeln sollte eine Elektrofachperson die Installation beurteilen.
Führen Sie Kabel so, dass niemand darüber stolpert und sie nicht mit der heissen Grillfläche in Berührung kommen. Steckverbindungen müssen vor Wasser geschützt sein. Bei Regen darf ein elektrischer Grill nicht weiterbetrieben werden. Auch bei einem nahenden Gewitter auf Balkon oder Terrasse sollte das Grillieren beendet und das Gerät vom Stromnetz getrennt werden.
Ziehen Sie den Stecker immer am Steckergehäuse aus der Dose und niemals am Kabel. Nach dem Grillieren wird das Gerät ausgeschaltet, vom Strom getrennt und vollständig abgekühlt.
Eine erwachsene Person bleibt beim Grill
Ein eingeschalteter Grill darf nie unbeaufsichtigt bleiben. Das gilt auch bei geschlossenem Deckel und ebenso für kurze Unterbrechungen. Wer Getränke holt, Gäste begrüsst oder in der Küche Beilagen vorbereitet, sollte die Aufsicht an eine andere erwachsene Person übergeben.
Kinder und Haustiere benötigen ausreichend Abstand. Eine klare Grenze rund um den Grill ist leichter einzuhalten als wiederholte spontane Warnungen. Grillzangen, Teller und Gewürze sollten vor dem Anheizen bereitliegen, damit die verantwortliche Person den Platz nicht laufend verlassen muss.
Ein heisser Grill wird nicht verschoben. Auch kleine Tischmodelle können beim Tragen kippen und schwere Verbrennungen verursachen. Erst wenn das Gerät vollständig abgekühlt ist, darf es gereinigt oder an seinen Aufbewahrungsort gebracht werden.
Fettbrand: Wasser ist lebensgefährlich
Fett und Speisereste können sich in der Auffangschale oder im Inneren des Grills entzünden. Deshalb sollte die Fettauffangschale regelmässig geleert und nach dem Abkühlen gereinigt werden. Eine dicke Schicht aus Fett und Ablagerungen erhöht die Brandgefahr deutlich.
Gerät Fett in Brand, darf niemals Wasser darübergegossen werden. Wasser sinkt unter das heisse Fett, verdampft schlagartig und schleudert brennendes Fett in die Umgebung. Innerhalb eines Augenblicks kann dadurch eine grosse Stichflamme entstehen.
Schalten Sie die Energiezufuhr nur dann ab, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Beim Gasgrill bedeutet das, den Brenner und möglichst auch das Flaschenventil zu schliessen. Beachten Sie die Notfallhinweise des Herstellers. Lässt sich das Feuer nicht sofort und sicher kontrollieren, bringen Sie Menschen in Sicherheit und alarmieren Sie die Feuerwehr unter 118.
Ein zum Brandrisiko passendes Löschmittel sollte griffbereit sein. Welche Ausrüstung geeignet ist, hängt vom Gerät und vom möglichen Brandstoff ab. Wasser gehört bei brennendem Fett ausdrücklich nicht dazu.
Nach dem Grillieren ist die Gefahr noch nicht vorbei
Beim Gasgrill werden zuerst die Brenner ausgeschaltet und anschliessend das Ventil der Gasflasche geschlossen. Kontrollieren Sie, ob sämtliche Flammen tatsächlich erloschen sind. Beim Elektrogrill werden Temperaturregler ausgeschaltet und der Netzstecker gezogen.
Lassen Sie den Grill am sicheren Standort vollständig auskühlen. Eine Abdeckhaube darf erst auf das kalte Gerät gezogen werden. Reinigen Sie Auffangschalen und stark verfettete Flächen regelmässig. Dabei gelten die Pflegehinweise des Herstellers, damit Leitungen, Brenner oder elektrische Bauteile nicht beschädigt werden.
Vor längeren Nutzungspausen lohnt sich eine gründlichere Kontrolle. Beim Gasgrill betrifft sie besonders Schlauch, Regler, Brenneröffnungen und Dichtungen. Beim Elektrogrill stehen Kabel, Stecker, Heizelement und Temperaturregelung im Mittelpunkt.
Die kurze Sicherheitscheckliste vor dem Anzünden
- Aktuelle Verfügung kontrolliert: Sind Gas- oder Elektrogrills am vorgesehenen Ort tatsächlich erlaubt?
- Sicherer Standort gewählt: Steht der Grill stabil, nicht brennbar und mit mindestens einem Meter Abstand zu brennbaren Gegenständen?
- Gerät überprüft: Sind Schlauch, Regler, Kabel, Stecker und Gehäuse unbeschädigt?
- Energieversorgung gesichert: Passt die Gasflasche zum Regler beziehungsweise ist der Elektroanschluss für den Ausseneinsatz geeignet und FI-geschützt?
- Aufsicht organisiert: Bleibt während des gesamten Betriebs eine erwachsene Person beim Grill?
- Kinder und Tiere geschützt: Ist der unmittelbare Grillbereich für sie tabu?
- Notfall vorbereitet: Ist ein geeignetes Löschmittel erreichbar und die Feuerwehrnummer 118 bekannt?
Video-Tipp: Gasgrills im Test und wichtige Sicherheitshinweise
«Kassensturz» lässt zehn Gasgrills prüfen und zeigt, wie stabil, wetterfest und leistungsfähig die verschiedenen Geräte sind. Ergänzend erklärt die Feuerwehr, welche Sicherheitsregeln beim Grillieren mit Gas besonders wichtig sind und wie sich Brandunfälle vermeiden lassen.
Fazit
Gas- und Elektrogrills können bei Trockenheit eine zulässige Alternative zum Grillieren mit Holzkohle sein. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist immer die aktuelle Verfügung der zuständigen Behörde.
Wo das Grillieren erlaubt ist, senken ein nicht brennbarer Standort, genügend Abstand, intakte Anschlüsse und Kabel sowie eine lückenlose Aufsicht das Risiko deutlich. Wer vor dem Anzünden zwei Minuten in die Kontrolle investiert, schützt nicht nur Haus und Garten, sondern auch Familie, Nachbarschaft und Einsatzkräfte.
Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © Dusan Petkovic/Shutterstock.com; Bild 2: Symbolbild © Simon Kadula/Shutterstock.com; Bild 3: Symbolbild © Stefan.Simonovski/Shutterstock.com; Bild 4: Symbolbild © Emma Boiko/Shutterstock.com