Kantonsrat bestätigt Bedeutung des Flughafens Zürich für die internationale Anbindung

Die Flughafen Zürich AG begrüsst, dass der Zürcher Kantonsrat die Flughafen-Nachtruhe-Initiative sehr deutlich mit 171 zu 5 Stimmen ablehnt. Er folgt damit der Einschätzung seiner vorberatenden Kommission, welche die Initiative einstimmig zur Ablehnung empfohlen hatte. Die Ablehnung der Initiative ist ein wichtiger Entscheid für den Erhalt der guten interkontinentalen Anbindung der Schweiz.

Am 15. April 2024 wurde die «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» im Kanton Zürich eingereicht. Sie verlangt eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten am Flughafen Zürich. Heute hat das Parlament die Initiative deutlich abgelehnt. Dafür stimmt es dem von der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) erarbeiteten Gegenvorschlag zu.

Starkes Signal für die gute Erreichbarkeit der Schweiz

Der heutige Entscheid des Kantonsrats setzt ein klares Zeichen für den Flughafen Zürich und die internationale Anbindung der Schweiz. Der Kantonsrat unterstreicht mit seinem klaren Entscheid die Wichtigkeit des Drehkreuzbetriebs am Flughafen Zürich und anerkennt damit zudem, dass die Initiative nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist, da die Betriebszeiten des Flughafens Zürich im Bundesrecht abschliessend geregelt sind.

„Das überaus deutliche Nein des Kantonsrats zeigt eindrücklich, dass der Kantonsrat den Drehkreuzbetrieb und die interkontinentale Anbindung der Schweiz nicht schwächen will. Es ist ein starkes Bekenntnis zu den heute geltenden Betriebszeiten von 6:00 bis 23:30 Uhr. Bereits heute verfügt der Flughafen Zürich im europäischen Vergleich über die kürzesten Betriebszeiten und die tiefste Kapazität aller Lufthansa-Drehkreuze. Die Initiative würde der Erreichbarkeit der Schweiz massiv schaden“, sagt Lukas Brosi, CEO der Flughafen Zürich AG.

Gegenvorschlag: Keine Verbesserung der Verspätungssituation

Die Flughafen Zürich AG nimmt zur Kenntnis, dass eine Parlamentsmehrheit entgegen der Haltung des Flughafens dem Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission zugestimmt hat.

Der Gegenvorschlag und dessen Massnahmen führen zu einem höheren administrativen Aufwand, ohne die Verspätungssituation zu verbessern. Sollte der Gegenvorschlag in Kraft treten, wird die Flughafen Zürich AG der Informationspflicht über die Nicht-Einhaltung der bundesrechtlichen Nachtflugordnung (06:00 bis 23:30 Uhr) nachkommen und diese Ausnahmen künftig auch zuhanden der kantonalen Behörden rapportieren.

Sollte die Initiative nicht wie vom Initiativkomitee öffentlich angekündigt zurückgezogen werden, hätte das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort.

 

Quelle: Flughafen Zürich
Bildquelle: Flughafen Zürich