Am Freitagvormittag (07.08.2026) ist es auf der Autobahn A1 zu einer Kollision zwischen einem Auto und einem Sattelmotorfahrzeug gekommen.
Da der Unfallhergang unklar ist, sucht die Polizei Zeugen.
Am Freitag, 7. August 2026, ist es auf der Schwägalp zu einem Selbstunfall gekommen.
Ein Autolenker kollidierte mit einem Hydranten und einem Brunnen. Es entstand ein beträchtlicher Sachschaden.. Verletzt wurde niemand.
Ein Autofahrer verursachte am Freitagnachmittag auf der Autobahn A7 bei Frauenfeld infolge eines Sekundenschlafes einen Selbstunfall.
Verletzt wurde niemand.
Am Freitag, 7. August 2026, um circa 22.50 Uhr, ist es am Unteren Rheinweg, im Bereich der Mittleren Brücke, zu einer Körperverletzung gekommen.
Dabei ist ein 21-jähriger Mann verletzt worden. Die Täterschaft ist geflüchtet.
Ab dem 10. August sind in der Stadt St.Gallen wieder rund 1’400 Kinder auf dem Weg in den Kindergarten oder zur Schule.
Für viele beginnt damit der erste selbstständige Schulweg.
Gestern Nachmittag kollidierte eine Autofahrerin frontal mit einem E-Roller-Lenker. Durch die Wucht des Aufpralls schleuderte es den Lenker des E-Rollers auf den Boden. Trotz sofort eingeleiteter Reanimation erlag er noch am Unfallort seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft hat eine entsprechende Untersuchung eröffnet.
Ein reich verziertes Bürgerhaus aus dem 18. Jahrhundert wirkt auf den ersten Blick wie ein typisches Denkmal. Doch auch eine Arbeitersiedlung, ein Schulhaus aus den 1960er-Jahren oder eine unscheinbare Werkhalle kann schutzwürdig sein. Umgekehrt wird ein altes Gebäude nicht automatisch zum Baudenkmal. Entscheidend ist, welche Geschichte es erzählt und wie viel davon noch ablesbar ist.
Ob ein Bauwerk als Denkmal gilt, hängt von mehreren Kriterien ab. Fachstellen untersuchen seine historische, architektonische, technische und gesellschaftliche Bedeutung. Auch die erhaltene Bausubstanz, die Stellung im Ortsbild und die Seltenheit eines Gebäudetyps spielen eine Rolle. Erst die Gesamtbewertung zeigt, ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung besteht.
Die Schweiz liegt am Südrand eines Hochs mit Schwerpunkt über Norddeutschland und Polen. Mit einer schwachen Bisenströmung fliesst vorübergehend trockenere und weniger heisse Luft zur Alpennordseite. In den Alpen und auf der Alpensüdseite ist die Luftmasse etwas feuchter und labiler.
Am Sonntag gelangt der Alpenraum auf die Vorderseite einer flachen Tiefdruckzone über Westeuropa. Mit einer Südwestströmung gelangt in der Folge wieder zunehmend heisse und feuchtere Luft zu uns.
Der Schulranzen steht bereit, die Hefte sind beschriftet und der erste Schultag rückt näher. Nun fehlt noch ein Platz, an dem Ihr Kind Buchstaben üben, Zahlen schreiben und die ersten Hausaufgaben erledigen kann. Muss dafür sofort ein Kinderschreibtisch ins Zimmer? Und woran erkennen Sie, ob Tisch und Stuhl wirklich passen?
Ein guter Lernplatz braucht weder viel Technik noch eine Einrichtung wie im Büro. Wichtiger sind passende Möbel, ausreichend Licht, erreichbare Arbeitsmaterialien und möglichst wenig Ablenkung. Auch die Bedürfnisse Ihres Kindes zählen. Manche Erstklässler arbeiten gern im Kinderzimmer. Andere fühlen sich zunächst in der Nähe ihrer Eltern sicherer.
Ein altes Gebäude soll verschwinden. Der Bagger rückt an, Wände fallen und der Schutt wird abtransportiert. Handelt es sich dabei um einen Abbruch oder um einen Rückbau? Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Fachlich beschreiben sie jedoch unterschiedliche Vorgehensweisen.
Beim Abbruch steht gewöhnlich die Beseitigung eines Bauwerks im Vordergrund. Ein geplanter Rückbau geht schrittweise vor. Schadstoffe, Einbauten und verwertbare Materialien werden getrennt, bevor die Tragstruktur entfernt wird. Diese Unterscheidung beeinflusst den Ablauf, die Kosten, die Arbeitssicherheit und die Frage, was mit den Bauteilen geschieht.
Neue Bodenbeläge, ein modernes Bad oder eine energetische Sanierung: Bei älteren Gebäuden kann bereits ein kleiner Eingriff asbesthaltige Materialien betreffen. Von aussen sind diese kaum zuverlässig zu erkennen. Gewissheit schafft deshalb keine Sichtprüfung, sondern eine fachgerechte Abklärung vor Beginn der Arbeiten.
In der Schweiz ist bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, mit Asbest zu rechnen. Solange belastete Bauteile unbeschädigt bleiben, besteht bei vielen Anwendungen während der normalen Nutzung nur ein geringes Risiko. Gefährlich wird es vor allem beim Bohren, Schleifen, Sägen, Fräsen, Brechen oder Entfernen. Dabei können lungengängige Fasern freigesetzt werden.